Deutsche Tageszeitung - Prozess um Unterbringung von 26-Jährigem nach versuchtem Anschlag in München

Prozess um Unterbringung von 26-Jährigem nach versuchtem Anschlag in München


Prozess um Unterbringung von 26-Jährigem nach versuchtem Anschlag in München
Prozess um Unterbringung von 26-Jährigem nach versuchtem Anschlag in München / Foto: ©

Vor dem Landgericht München I hat am Freitag der Prozess gegen einen aus dem Iran stammenden 26-Jährigen begonnen, der im Mai vergangenen Jahres in München einen tödlichen Anschlag auf möglichst viele Christen geplant haben soll. Wegen einer paranoiden Schizophrenie des Manns geht es in dem Verfahren um dessen Unterbringung in der Psychiatrie. Nach mehreren Monaten in Untersuchungshaft ist er derzeit bereits untergebracht.

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Laut der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München wollte der Tatverdächtige am 10. Mai vergangenen Jahres ein Auto entführen und damit dann in der Fußgängerzone in der Münchner Innenstadt möglichst viele Menschen überfahren und so töten. Mit Messer und Hammer bewaffnet soll er versucht haben, an ein möglichst PS-starkes Auto zu kommen.

Die Entführung eines ersten Autos an einer roten Ampel scheiterte laut Anklage, weil wegen der Zentralverriegelung die Türen nicht zu öffnen waren. Der Angeklagte soll dann mehrfach mit dem Hammer auf die Seitenscheibe eingeschlagen und "Allahu Akbar" gerufen haben. Der Autofahrer flüchtete trotz Rotlichts über die Kreuzung, an seinem Auto entstand ein Schaden von 500 Euro.

Nach dem Vorbild dieses Opfers sei auch ein Kleinwagenfahrer geflüchtet. Ein weiterer Autofahrer, den der Angeklagte mit gezücktem Messer und Hammer zum Anhalten bringen wollte, floh ebenfalls. Schließlich habe der Mann dann noch ein viertes Auto zu stoppen versucht, dessen Fahrerin floh aber auch. Der Angeklagte habe auf das vorbeifahrende Auto eingeschlagen und so einen Schaden von tausend Euro verursacht.

Strafrechtlich wertete die Anklage den Fall als versuchten räuberischen Angriff auf Kraftfahrer sowie Sachbeschädigung. Wegen der vermuteten Schuldunfähigkeit soll in dem Verfahren aber vor allem über die Unterbringung des Angeklagten entschieden werden.

(V.Sørensen--DTZ)

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