Deutsche Tageszeitung - Untreueprozess gegen Ex-Oberbürgermeister von Hannover wird neu aufgerollt

Untreueprozess gegen Ex-Oberbürgermeister von Hannover wird neu aufgerollt


Untreueprozess gegen Ex-Oberbürgermeister von Hannover wird neu aufgerollt
Untreueprozess gegen Ex-Oberbürgermeister von Hannover wird neu aufgerollt / Foto: ©

Der Untreueprozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Hannover, Stefan Schostok (SPD), wird noch einmal aufgerollt. Der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig hob den Freispruch durch das Landgericht Hannover am Mittwoch auf, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte. Die Verurteilung von Schostoks früherem Büroleiter, um dessen Zulage es in dem Prozess ging, wurde ebenfalls aufgehoben. Die Sache muss nun neu verhandelt werden. (Az. 6 StR 282/20)

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Der Büroleiter soll zwischen Frühjahr 2015 und Frühjahr 2018 eine unzulässige Zulage erhalten haben, die sich auf insgesamt knapp 50.000 Euro summierte. Diese soll vom hannoverschen Personaldezernenten bewilligt worden sein, der bereits rechtskräftig wegen Untreue verurteilt wurde.

Schostok selbst soll im Lauf des Jahrs 2017 von den illegalen Zahlungen erfahren, diese aber nicht sofort gestoppt haben. Er beteuerte stets seine Unschuld, verlor wegen der Affäre aber die Unterstützung des Stadtrats und ließ sich schließlich in den Ruhestand versetzen.

Das Landgericht Hannover sprach Schostok im April 2020 vom Vorwurf der schweren Untreue frei, weil nicht auszuschließen sei, dass er auf die Einschätzung des städtischen Personaldezernenten vertraut habe, der die Zulage als rechtmäßig dargestellt hatte. Den früheren Büroleiter verurteilte das Gericht wegen Betrugs durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro. Er zog vor den BGH, ebenso die Staatsanwaltschaft.

Beide Urteile hob der BGH nun auf. Das Landgericht habe nicht bedacht, dass der Oberbürgermeister 2017 ausgerechnet den von den Zahlungen begünstigten Büroleiter mit deren Überprüfung beauftragt habe, erklärte er. Die Verurteilung des Büroleiters sei aufgehoben worden, weil das Landgericht dessen Pflicht zu einer frühen Aufklärung seines Vorgesetzten nicht ausreichend begründet habe. Zudem sei der Büroleiter selbst - wegen der Beauftragung zur Überprüfung - für das Vermögen der Stadt verantwortlich geworden, was wiederum den Vorwurf der Untreue begründen könnte.

(I.Beryonev--DTZ)

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