Deutsche Tageszeitung - Neuseelands Regierungschefin setzt nach Messerattacke auf Terrorgesetz-Änderung

Neuseelands Regierungschefin setzt nach Messerattacke auf Terrorgesetz-Änderung


Neuseelands Regierungschefin setzt nach Messerattacke auf Terrorgesetz-Änderung
Neuseelands Regierungschefin setzt nach Messerattacke auf Terrorgesetz-Änderung / Foto: ©

Nach einer Messerattacke durch einen polizeibekannten Islamisten setzt Premierministerin Jacinda Ardern auf eine Änderung der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung. Diese soll noch vor Ende des Monats vom Parlament verabschiedet werden, wie Ardern am Samstag sagte. Im Fall des 32-jährigen Täters, der als bekannter Gefährder galt, seien "alle Möglichkeiten, seine Haft fortzusetzen, ausgeschöpft" worden.

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Änderungen der neuseeländischen Anti-Terror-Gesetzgebung sollen nun zügig erfolgen. Eine Beschleunigung dieses Gesetzgebungsprozesses sei noch Ende August unter anderem vom Polizeipräsidenten des Landes angesprochen worden, fügte die Regierungschefin hinzu.

Ein sri-lankischer Staatsbürger hatte am Freitag in einem Supermarkt in einem Vorort von Auckland ein Küchenmesser aus einem Schaukasten gegriffen und damit begonnen, wahllos Menschen zu attackieren. Sechs wurden verletzt, drei davon schwer. Undercover-Beamte, die zur Beobachtung des Mannes abgestellt waren, erschossen ihn kurz darauf.

Der Mann war 2011 mit einem Studentenvisum nach Neuseeland gekommen. 2016 fiel er der Polizei auf, weil er auf Facebook Sympathie für terroristische Anschläge geäußert hatte. 2018 wurde er wegen des Besitzes eines Messers und islamistischen Propaganda-Materials verhaftet. Er stand unter Verdacht einen Messerangriff zu planen.

In Gewahrsam griff er das Wachpersonal an. Dennoch blieben Versuche, ihn nach dem neuseeländischen Gesetz zur Terrorismusbekämpfung anzuklagen, erfolglos. Trotz Schuldbefund in einigen Anklagepunkten, darunter der Besitz von Propaganda-Material der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat, kam er nach drei Jahren Untersuchungshaft frei.

Dazu, warum der Angreifer nicht nach Sri Lanka abgeschoben worden war, machte Regierungschefin Ardern unter Verweis auf eine richterliche Anordnung keine Angaben. Eine frühere Gerichtsentscheidung hatte die Veröffentlichung zahlreicher Details über den Mann, einschließlich seines Names unterbunden. Dies war zwar am Freitagabend bereits aufgehoben worden, seine Familie habe aber noch mindestens 24 Stunden Zeit, um gegen die Veröffentlichung bestimmter Informationen Einspruch zu erheben, sagte Ardern.

(A.Nikiforov--DTZ)

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