Deutsche Tageszeitung - Twitter geht gegen Urteil zu Auskunftspflicht über Hass-Tweets in Frankreich vor

Twitter geht gegen Urteil zu Auskunftspflicht über Hass-Tweets in Frankreich vor


Twitter geht gegen Urteil zu Auskunftspflicht über Hass-Tweets in Frankreich vor
Twitter geht gegen Urteil zu Auskunftspflicht über Hass-Tweets in Frankreich vor / Foto: ©

Twitter geht in Frankreich juristisch gegen ein Urteil vor, demzufolge der US-Internetdienst sein Vorgehen gegen Hass-Botschaften im Netz offenlegen muss. Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Anwaltskreisen erfuhr, legte das Unternehmen Beschwerde dagegen ein und eine gerichtliche Anhörung wurde für den 9. Dezember angesetzt. Ein Pariser Gericht hatte Anfang Juli entschieden, dass Twitter sechs klagenden Verbänden Auskunft über sein Vorgehen gegen Hass-Tweets geben muss.

Textgröße ändern:

Das Gericht hatte dem Unternehmen damals eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um Unterlagen vorzulegen, die konkret den Kampf gegen "Aufrufe zum Rassenhass, Aufrufe zum Hass wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung von Menschen oder Aufrufe zur Gewalt" belegen. Dies sollte rückwirkend bis zum Mai 2020 nachgewiesen werden. Darüber hinaus soll Twitter die Zahl der in Frankreich beanstandeten und gelöschten Botschaften nennen sowie Auskunft darüber geben, welche rechtlichen Konsequenzen dies für die Urheber hatte.

Die Verbände hatten Twitter vorgeworfen, seiner Verantwortung nicht gerecht zu werden. Zu den Beschwerdeführern gehören unter anderem die Organisationen SOS Racisme und SOS Homophobie. Auf Anfrage von AFP wollten Twitter und die Anwälte des Unternehmens keinen Kommentar abgeben.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Insgesamt zwölf Tote bei gegenseitigen Angriffen in Russland und der Ukraine

Bei gegenseitigen nächtlichen Angriffen sind in Russland und der Ukraine mindestens zwölf Menschen getötet worden. Nach russischen Behördenangaben vom Sonntag wurden fünf Menschen in der Region Rostow getötet, zwei weitere Todesopfer gab es demnach in den Regionen Moskau und Belgorod. Die ukrainischen Behörden meldeten fünf Todesofer sowie Schäden an einem der größten Stahlwerke des Landes. Die ukrainische Armee griff derweil Moskau mit hunderten Drohnen an.

Hitzeschutz im Grundgesetz: Grüne bieten Koalition Unterstützung an

Nach dem Vorstoß der SPD-Kabinettsmitglieder für eine Verankerung des Hitzeschutzes im Grundgesetz haben die Grünen der Koalition ihre Unterstützung angeboten. "Wir unterstützen eine Initiative für eine Grundgesetzänderung, damit der Bund sich an der Finanzierung durch eine Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung und Naturschutz beteiligen kann", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Julia Verlinden, am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. "Wir stehen für Gespräche zur konkreten Ausgestaltung selbstverständlich zur Verfügung."

Durchhalteparolen für IS-Mitglieder: Haftstrafe für deutsche Sympathisantin

Eine deutsche IS-Sympathisantin ist in Düsseldorf zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sah es in seinem Urteil vom Freitag als erwiesen an, dass Nadine D. eine Initiative zur Gefangenenhilfe für Mitglieder und Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) betrieb. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Je drei Tote in Russland und der Ukraine - massive Drohnenangriffe auf Moskau

In Russland und der Ukraine sind bei gegenseitigen Angriffen in der Nacht je drei Menschen getötet worden. Insgesamt wurden dutzende Menschen verletzt, wie am Sonntag aus Angaben der Behörden mehrerer ukrainischer Städte sowie des Gouverneurs der Region Moskau hervorging. Die ukrainische Armee griff Russlands Hauptstadt mit hunderten Drohnen an, mehr als 600 wurden nach Angaben der russischen Luftabwehr abgefangen.

Textgröße ändern: