Deutsche Tageszeitung - Umwelthilfe fordert von Ampel-Parteien zumindest zeitlich befristetes Tempolimit

Umwelthilfe fordert von Ampel-Parteien zumindest zeitlich befristetes Tempolimit


Umwelthilfe fordert von Ampel-Parteien zumindest zeitlich befristetes Tempolimit
Umwelthilfe fordert von Ampel-Parteien zumindest zeitlich befristetes Tempolimit / Foto: ©

Angesichts der Ablehnung eines generellen Tempolimits durch die Parteien einer möglichen Ampel-Koalition hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung ins Gespräch gefordert. "Der Verkehrssektor wird 2021 selbst die schwachen Einsparziele des bisherigen Klimaschutzgesetzes reißen", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Freitag. Die Bundesregierung sei daher zu Sofortmaßnahmen verpflichtet. Einzig wirksames Instrument sei ein Tempolimit. Dieses müsse deshalb ab Januar zumindest für die Jahre 2022 bis 2024 gelten.

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"Zeitlich befristete Tempolimits beispielsweise wegen Frostschäden sind gängige Praxis", betonte Resch. "Jetzt braucht es eben ein Tempolimit wegen Klimaschäden." Ein temporäres Tempolimit stehe zudem "nicht im Widerspruch zum Sondierungspapier" von SPD, Grünen und FDP. In dem Positionspapier für die Koalitionsverhandlungen heißt es: "Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben."

Mit einem Tempolimit für Autobahnen und der Absenkung der Höchstgeschwindigkeit außerorts auf 80 und innerorts auf 30 Stundenkilometer könnten bis zu acht Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden, erklärte die Umwelthilfe. Sie will auch ihren Plan weiter verfolgen, ein Tempolimit notfalls gerichtlich zu erzwingen.

"Keine andere der bisher ergriffenen oder diskutierten Klimaschutzmaßnahmen entfaltet eine kurzfristige Wirkung und ist wie ein Tempolimit kostenfrei umsetzbar", hieß es. Eine entsprechende Klage, um die Bundesregierung zur Einhaltung ihrer Klimaverpflichtungen im Verkehrsbereich zu zwingen, sei schon im Herbst 2020 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht worden.

(V.Korablyov--DTZ)

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