Deutsche Tageszeitung - Niedersachsens Generalstaatsanwälte sehen keine Strafbarkeitslücke bei Impfpässen

Niedersachsens Generalstaatsanwälte sehen keine Strafbarkeitslücke bei Impfpässen


Niedersachsens Generalstaatsanwälte sehen keine Strafbarkeitslücke bei Impfpässen
Niedersachsens Generalstaatsanwälte sehen keine Strafbarkeitslücke bei Impfpässen / Foto: ©

Die Generalstaatsanwaltschaften des Landes Niedersachsen halten die Vorlage gefälschter Impfpässe in Apotheken trotz eines gegenteiligen Gerichtsbeschlusses sehr wohl für strafbar. Sie teilten die jüngst vom Osnabrücker Landgericht geäußerte Annahme einer Strafbarkeitslücke ausdrücklich nicht und strebten eine Klärung der Sachlage durch das zuständige Oberlandesgericht an, teilten die Behörden am Donnerstag in Celle gemeinsam mit.

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"Es besteht kein Anlass zur Annahme einer Strafbarkeitslücke - eine solche widerspräche ganz offensichtlich dem Willen des Gesetzgebers", erklärten die drei Generalstaatsanwälte des Landes. Wer versuche, sich mit einem gefälschten Impfzertifikat einen digitalen Impfpass zu verschaffen, müsse auch in Zukunft damit rechnen, von den Staatsanwaltschaften verfolgt zu werden.

Das Osnabrücker Landgericht hatte in einer Entscheidung aus der vergangenen Woche dargelegt, dass es die Vorlage eines falschen Corona-Impfausweises in einer Apotheke zum Zweck der Erlangung eines digitalen Impfzertifikats nach geltender Rechtslage für nicht strafbar hält. Demnach steht nur die Vorlage gefälschter Gesundheitszeugnisse bei Ämtern und Versicherungen unter Strafe.

Zugleich scheidet ein alternativer Rückgriff auf allgemeinere Strafvorschriften zur Urkundenfälschung dem Landgericht zufolge aus juristischen Gründen aus, weil ein Fall einer sogenannten Sperrwirkung gegeben sei. Genau diese Argumentation allerdings zweifeln die Generalstaatsanwälte nach eigenen Angaben an. Ein solcher Rückgriff sei möglich, "weil anderenfalls nicht zu erklärende Wertungswidersprüche entstünden", erklärten sie.

Die Entscheidung der Osnabrücker Richter hatte auch Debatten und Vorwürfe in der Politik ausgelöst. So kritisierte etwa der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) jüngst das Bundesjustizministerium deshalb scharf. Medienberichten zufolge beschäftigte das Thema einer mutmaßlichen Strafbarkeitslücke die Justizminister von Bund und Bundesländern auch bereits früher.

Konkret urteilten die Osnabrücker Richter über die Zulässigkeit einer Beschlagnahme eines gefälschten Impfausweises durch die Polizei in einem Fall aus der Gemeinde Nordhorn. Das Amtsgericht Osnabrück hatte die gerichtliche Bestätigung der Beschlagnahme unter Verweis auf die aktuelle Rechtslage abgelehnt, wogegen die Staatsanwaltschaft dann vor dem Landgericht Beschwerde einlegte.

Zugleich stellte das Gericht klar, dass eine Beschlagnahme eines gefälschten Impfausweises durch die Polizei sehr wohl möglich sei. Die Maßnahme lasse sich alternativ auf das polizeiliche Gefahrenabwehrrecht stützen, weil die Verwendung der Fälschung aufgrund der Ansteckungsgefahr durch Corona eine "gegenwärtige Gefahr für die Allgemeinheit" darstelle. Dies gelte unabhängig von der Frage einer Strafbarkeit des entsprechenden Handlung.

(P.Tomczyk--DTZ)

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