Deutsche Tageszeitung - Weiteres Gericht stärkt Position von Flüchtlingen bei drohender Rücküberstellung

Weiteres Gericht stärkt Position von Flüchtlingen bei drohender Rücküberstellung


Weiteres Gericht stärkt Position von Flüchtlingen bei drohender Rücküberstellung
Weiteres Gericht stärkt Position von Flüchtlingen bei drohender Rücküberstellung / Foto: ©

Ein weiteres Oberverwaltungsgericht hat die Position von asylsuchenden Flüchtlingen bei einer drohenden Rücküberstellung nach Griechenland wegen der dort herrschenden Bedingungen gestärkt. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil gab das Bremer Oberverwaltungsgericht der Klage eines syrischen Flüchtlings statt und wies das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) an, dessen Asylverfahren fortzuführen.

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Nach Gerichtsangaben war dem Kläger bereits in Griechenland als Flüchtling ein internationaler Schutzstatus zuerkannt worden. Er beantragte trotzdem noch in Deutschland Asyl. Laut deutschem Asylgesetz ist ein Antrag in einem solchen Fall abzulehnen, laut den EU-weiten Übereinkünften erfolgt zudem eine Rücküberstellung.

Im vorliegenden Fall sei eine pauschale Anwendung der Vorschrift aber unzulässig, weil sie grundlegenden Menschenrechtsstandards der EU widerspreche, erklärte das Bremer Gericht. Europäisches Recht verbiete die automatische Ablehnung eines Asylantrags in Fällen, in denen den Betroffenen im ursprünglichen Aufnahmeland die Gefahr unmenschlicher und erniedrigender Behandlungen drohe.

Bei der Rücküberstellung des Klägers nach Griechenland sei dies "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit" der Fall, wie das Gericht weiter erklärte. Der Mann werde weder Zugang zu Sozialleistungen haben noch selbst erwerbstätig sein können. Ihm drohe außerdem Obdachlosigkeit. Unterstützung durch Hilfsorganisationen fehle.

Bereits in der Vergangenheit hatten Oberverwaltungsgerichte in Deutschland in vergleichbaren Fällen mehrfach für Flüchtlinge entschieden, die vor ihrem Asylantrag in Deutschland bereits in Griechenland sowie Italien als Schutzsuchende anerkannt worden waren. Eine Revision ließen die Bremer Richter nicht zu. Dagegen kann das in dem Prozess unterlegene Bamf allerdings noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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