Deutsche Tageszeitung - Anklage fordert lebenslange Haft in Koblenzer Prozess um Staatsfolter in Syrien

Anklage fordert lebenslange Haft in Koblenzer Prozess um Staatsfolter in Syrien


Anklage fordert lebenslange Haft in Koblenzer Prozess um Staatsfolter in Syrien
Anklage fordert lebenslange Haft in Koblenzer Prozess um Staatsfolter in Syrien / Foto: ©

Im weltweit ersten Prozess um Mord und Folter durch den syrischen Staat hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag für den Hauptangeklagten eine lebenslange Haftstrafe für den Hauptangeklagten gefordert. In ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Koblenz forderte sie unter anderem eine Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mordes in mindestens 30 Fällen sowie Vergewaltigung. Zudem soll das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen.

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In dem Prozess in der rheinland-pfälzischen Stadt muss sich ein mutmaßlicher früherer Befehlshaber des Al-Khatib-Gefängnisses in der Hauptstadt Damaskus verantworten. Bei Anwar R. soll es sich um einen früheren Mitarbeiter des Geheimdiensts des syrischen Machthabers Baschar al-Assad handeln. Unter seiner Befehlsgewalt sollen zwischen April 2011 und September 2012 mindestens 4000 Häftlinge in der berüchtigten Haftanstalt mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks gefoltert worden sein. Viele starben dabei.

In dem Prozess war auch ein zweiter Mann angeklagt, der als Untergebener an den Folterungen beteiligt war. Ihn verurteilte das Gericht bereits im Februar wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Haft. Die Verhandlung gegen den mutmaßlichen Hauptbeschuldigten R. lief noch weiter.

Der Prozess gegen die beiden Beschuldigten hatte im April 2020 begonnen. Ins Rollen war der Fall gekommen, nachdem nach Deutschland geflüchtete Opfer ihre mutmaßlichen Peiniger wiedererkannt hatten. Sie berichteten im Prozess detailliert davon, wie sie im Gefängnis gefoltert worden waren.

Dass der Prozess in Deutschland stattfindet, liegt am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Demnach dürfen auch Taten verhandelt werden, die keinen unmittelbaren Bezug zu Deutschland haben. Die beiden Angeklagten wurden im rheinland-pfälzischen Zweibrücken und in Berlin festgenommen.

(U.Beriyev--DTZ)

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