Deutsche Tageszeitung - Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre in bayerischem Landtag nimmt Arbeit auf

Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre in bayerischem Landtag nimmt Arbeit auf


Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre in bayerischem Landtag nimmt Arbeit auf
Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre in bayerischem Landtag nimmt Arbeit auf / Foto: ©

Der vom bayerischen Landtag beschlossene Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der sogenannten CSU-Maskenaffäre hat offiziell mit seiner Arbeit begonnen. Das Gremium kam nach Angaben der Parlamentsverwaltung am Donnerstag in München zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Vertreter der beiden Oppositionsparteien SPD und FDP betonten parallel erneut ihren Aufklärungswillen.

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Der durch die Maskenaffäre entstandene Vertrauensverlust in die gesamte Politik sei "immens", erklärte der SPD-Politiker Markus Rinderspacher, der dem Untersuchungsausschuss angehört. "Das Parlament ist der Bürgerschaft Aufklärung schuldig, welche Personen und Systeme hinter dieser Vetternwirtschaft stehen." Der FDP-Abgeordnete Helmut Kaltenhauser teilte mit, das Gremium müsse verlorenes Vertrauen in demokratische Institution wiederherstellen.

Der Landtag hatte das Gremium am Mittwoch eingesetzt. In der Affäre geht es um Vorwürfe, dass Politiker insbesondere der CSU zu Beginn der Coronapandemie ihre Parlamentsmandate ausgenutzt hätten, um sich an Geschäften etwa mit Schutzmasken zu bereichern.

Der damalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein trat im Zuge des Skandals aus der CSU aus und ist mittlerweile nicht mehr im Bundestag. Der CSU-Landtagsabgeordnete und frühere bayerische Justizminister Alfred Sauter musste die Landtagsfraktion verlassen.

Nüßlein soll den Vorwürfen zufolge 660.000 Euro kassiert haben, bei Sauter geht es um rund 1,24 Millionen Euro. Ob die beiden Politiker sich strafrechtlich dafür verantworten müssen, ist noch nicht klar.

Kürzlich erklärte das Oberlandesgericht München, dass das Verhalten der beiden nicht als Bestechung oder Bestechlichkeit strafbar sei. Eine Beschlagnahme des kassierten Gelds hob das Gericht wieder auf.

(W.Novokshonov--DTZ)

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