Deutsche Tageszeitung - Land NRW bleibt auf Anwaltskosten für unzulässige Prozesse zu Coronahilfen sitzen

Land NRW bleibt auf Anwaltskosten für unzulässige Prozesse zu Coronahilfen sitzen


Land NRW bleibt auf Anwaltskosten für unzulässige Prozesse zu Coronahilfen sitzen
Land NRW bleibt auf Anwaltskosten für unzulässige Prozesse zu Coronahilfen sitzen / Foto: ©

Das Land Nordrhein-Westfalen bleibt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf den Anwaltskosten für unzulässige Prozesse um Corona-Soforthilfen sitzen. Eine "Vielzahl von Anhörungsrügen und etlichen Befangenheitsanträgen" des Landes wurden sämtlich zurückgewiesen, teilte das Gericht am Montag mit. Kostenentscheidungen seien unanfechtbar, hieß es unter anderem zur Begründung.

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Am Verwaltungsgericht hatten demnach 200 Kläger, die Corona-Soforthilfen aus einem Landesprogramm erhalten hatten, Rechtsschutz gegen das Land beantragt. Die Mehrheit der Klagen sei jedoch unzulässig gewesen und zurückgenommen worden. In der Zwischenzeit hätte das Land Nordrhein-Westfalen jedoch bereits eine Kanzlei aus Münster mit den Verfahren beauftragt.

Anders als sonst entschied das Gericht, dass das beklagte Land die Kosten für die bestellten Rechtsanwälte tragen muss, obwohl die mehr als hundert Kläger ihre Klagen selbst zurückgezogen hatten. Der Einschaltung von Anwälten habe es zunächst nicht bedurft, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Land hätte noch abwarten können, ob es überhaupt zu einer streitigen Auseinandersetzung komme.

Auch die eingereichten sogenannten Anhörungsrügen und die Befangenheitsanträge seien keine geeigneten Rechtsmittel gewesen. Ein Richter könne nicht aus vermeintlicher Sorge um dessen Befangenheit abgelehnt werden, um sich gegen dessen "für unrichtig gehaltene" Entscheidung zu wehren. Es liege in der Natur der Sache, dass nicht beiden Prozessbeteiligten Recht gegeben werden könne.

Den Angaben zufolge warten etwa 150 Kläger darauf, dass ihre Klagen zu unterschiedlichen Arten von Coronahilfen am Verwaltungsgericht behandelt werden. "Diese Verfahren möchten die Richter sich nun widmen", hieß es.

(V.Sørensen--DTZ)

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