Deutsche Tageszeitung - Dänische Firmen wegen Verstoßes gegen Syrien-Embargo zu Millionenstrafe verurteilt

Dänische Firmen wegen Verstoßes gegen Syrien-Embargo zu Millionenstrafe verurteilt


Dänische Firmen wegen Verstoßes gegen Syrien-Embargo zu Millionenstrafe verurteilt
Dänische Firmen wegen Verstoßes gegen Syrien-Embargo zu Millionenstrafe verurteilt / Foto: ©

Im Prozess wegen Verstoßes gegen das EU-Embargo für Syrien hat ein Gericht im dänischen Odense zwei dänische Firmen zu hohen Geldstrafen verurteilt. Sie sollen 34 Millionen Kronen (4,6 Millionen Euro) zahlen, weil sie Kerosin an zwei russische Firmen lieferten, die den Treibstoff nach Syrien brachten, wo russische Kampfjets damit betankt wurden. Diese Lieferungen seien Verstöße gegen die EU-Sanktionen gewesen, urteilte das Gericht am Dienstag.

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Der Prozess hatte mehr als zwei Monate gedauert. Die Firmen Dan-Bunkering und der Mutterkonzern lieferten zwischen 2015 und 2017 rund 172.000 Tonnen Treibstoff im Wert von fast 90 Millionen Euro an die beiden russischen Unternehmen. Firmenchef Keld Demant hatte argumentiert, die russischen Kunden seien von dem Embargo nicht betroffen gewesen; Dan-Bunkering könne nicht kontrollieren, was die Kunden mit dem Treibstoff machten.

Das Gericht urteilte, Firmenchef Demant habe sehr wohl wissen müssen, dass es "sehr wahrscheinlich" sei, dass der Treibstoff in russischen Kampfjets in Syrien landen werde. Die russischen Kunden hatten demnach vor den Einsätzen Russlands in Syrien 2015 nie Treibstoff bei Dan-Bunkering gekauft; sie beliefern den Angaben zufolge die russische Marine. Die Lieferungen erfolgten im östlichen Mittelmeer, etwa von Tanker zu Tanker. Die russischen Firmen brachten den Treibstoff dann in den syrischen Hafen Banias.

Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen in Höhe von 400 Millionen Kronen und eine zweijährige Haftstrafe für Firmenchef Demant gefordert. Das Gericht in Odense verhängte eine Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung gegen Demant.

Staatsanwalt Anders Rechendorff äußerte sich am Dienstag dennoch "sehr zufrieden" mit dem Urteil. Es sei "historisch". In seinem Plädoyer hatte er argumentiert, dass auch "Fahrlässigkeit" bestraft werden könne. Die Beschuldigten seien verpflichtet gewesen, die Vorgänge sehr viel gründlicher zu prüfen als geschehen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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