Deutsche Tageszeitung - EuGH-Generalanwalt: Europäische Haftbefehle aus Polen konkret prüfen

EuGH-Generalanwalt: Europäische Haftbefehle aus Polen konkret prüfen


EuGH-Generalanwalt: Europäische Haftbefehle aus Polen konkret prüfen
EuGH-Generalanwalt: Europäische Haftbefehle aus Polen konkret prüfen / Foto: ©

Geht es nach dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, müssen Europäische Haftbefehle aus Polen jeweils im Einzelfall geprüft werden. Zweifel wegen regelwidrig ernannter Richter reichten für sich genommen nicht aus, um eine echte Gefahr der Verletzung des Rechts auf ein unabhängiges Gericht für den konkreten Verdächtigen zu sehen, erklärte Generalanwalt Athanasios Rantos am Donnerstag in seinen Schlussanträgen. Der Verdächtige müsse die Auswirkungen auf seine persönliche Situation darlegen. (Az.C-562/21 PPU und C-563/21 PPU)

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Ein niederländisches Gericht hatte den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Es muss über die Auslieferung von zwei polnischen Staatsbürgern nach Polen entscheiden. Die Schlussanträge sind ein juristisches Gutachten, an das sich der Gerichtshof bei seiner Entscheidung nicht halten muss. Die Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft daran.

(M.Dylatov--DTZ)

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