Deutsche Tageszeitung - Auswärtiges Amt: Angehörige von Diplomaten in Kiew können freiwillig ausreisen

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Auswärtiges Amt: Angehörige von Diplomaten in Kiew können freiwillig ausreisen


Auswärtiges Amt: Angehörige von Diplomaten in Kiew können freiwillig ausreisen
Auswärtiges Amt: Angehörige von Diplomaten in Kiew können freiwillig ausreisen / Foto: ©

Das Auswärtige Amt stellt Familienangehörigen von deutschen Diplomatinnen und Diplomaten in der Ukraine die Entscheidung zur Ausreise frei. Die Rückreise nach Deutschland könne auf freiwilliger Basis erfolgen, sagte ein Außenamtssprecher am Montag in Berlin. Eine Anordnung zur Ausreise von Botschaftspersonal, wie sie die Regierungen der USA und Großbritanniens ausgesprochen hatten, vermied das Auswärtige Amt aber.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Das Vorgehen des Auswärtigen Amts solle die Sicherheit der Betroffenen gewährleisten - zugleich aber auch die "Arbeitsfähigkeit unserer diplomatischen Vertretung in der Ukraine" sicherstellen, sagte der Sprecher. Die Möglichkeit zur freiwilligen Rückreise gelte auch für Angehörige von Mitarbeitern deutscher Organisationen wie etwa des Goethe-Instituts oder der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

Die Kosten für die Rückreise würden vom Auswärtigen Amt beziehungsweise von anderen Arbeitgebern getragen. "Für das Wohl der Menschen, für die wir die Verantwortung tragen, ist das der angemessene Schritt", sagte der Außenamtssprecher.

Zuvor hatten die USA und Großbritannien die Ausreise eines Teils seines Botschaftspersonals aus der Ukraine angeordnet. Das britische Außenministerium erklärte am Montag, "einige Mitarbeiter" der Botschaft und ihre Angehörigen "ziehen sich als Reaktion auf die wachsende Bedrohung durch Russland aus Kiew zurück". Auch die USA hatten eine Abreise der Familien von US-Diplomaten angeordnet.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Bundessozialgericht prüft Unfallschutz bei Sturz von Kliniktoilette

Das Bundessozialgericht in Kassel prüft am Dienstag (10.00 Uhr), ob ein Sturz von der Toilette während einer Krankenhausbehandlung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Die klagende Patientin aus Berlin wurde in der Schlaganfallstation eines Krankenhauses behandelt. Am Unfalltag begleitete ein Pfleger sie zwar ins Badezimmer, verließ dann aber den Raum, als die Patientin auf der Toilette saß. (Az.: B 2 U 6/23 R)

EU-Außenminister beraten über Eskalation zwischen Israel und dem Iran

Die EU-Außenminister beraten am Dienstag in einer Krisensitzung über den eskalierenden Konflikt zwischen Israel und dem Iran. Das kurzfristig von der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas einberufene Treffen wird per Videokonferenz stattfinden. Im Anschluss ist eine Pressekonferenz der Außenbeauftragten geplant (gegen 12.15 Uhr MESZ).

Trump will G7-Abreise nicht als Affront verstanden wissen: "Wäre gerne geblieben"

US-Präsident Donald Trump will seine vorzeitige Abreise vom G7-Gipfel in Kanada nicht als Affront verstanden wissen. "Ich wäre gerne geblieben", sagte Trump am Montagabend (Ortszeit) in Kananaskis. "Wir haben zu allen ein tolles Verhältnis." Er müsse aber nach Washington zurückkehren. Es gehe um eine "große Sache", sagte er ohne weitere Erklärung. Die anderen G7-Teilnehmer hätten Verständnis für seine Entscheidung gezeigt.

AFP-Fotograf in Los Angeles durch Gummigeschosse verletzt

In Los Angeles ist ein Fotograf der Nachrichtenagentur AFP durch Gummigeschosse verletzt worden. Der Journalist wurde nach eigenen Angaben im Gesicht und am Bein getroffen, als er am Samstag bei Protesten gegen US-Präsident Donald Trump im Zentrum der kalifornischen Stadt fotografierte. Der Fotograf, der anonym bleiben will, erholte sich am Montag von seinen Verletzungen. Zeitweise musste er deswegen im Krankenhaus behandelt werden.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild