
Auswärtiges Amt: Angehörige von Diplomaten in Kiew können freiwillig ausreisen

Das Auswärtige Amt stellt Familienangehörigen von deutschen Diplomatinnen und Diplomaten in der Ukraine die Entscheidung zur Ausreise frei. Die Rückreise nach Deutschland könne auf freiwilliger Basis erfolgen, sagte ein Außenamtssprecher am Montag in Berlin. Eine Anordnung zur Ausreise von Botschaftspersonal, wie sie die Regierungen der USA und Großbritanniens ausgesprochen hatten, vermied das Auswärtige Amt aber.
Das Vorgehen des Auswärtigen Amts solle die Sicherheit der Betroffenen gewährleisten - zugleich aber auch die "Arbeitsfähigkeit unserer diplomatischen Vertretung in der Ukraine" sicherstellen, sagte der Sprecher. Die Möglichkeit zur freiwilligen Rückreise gelte auch für Angehörige von Mitarbeitern deutscher Organisationen wie etwa des Goethe-Instituts oder der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Die Kosten für die Rückreise würden vom Auswärtigen Amt beziehungsweise von anderen Arbeitgebern getragen. "Für das Wohl der Menschen, für die wir die Verantwortung tragen, ist das der angemessene Schritt", sagte der Außenamtssprecher.
Zuvor hatten die USA und Großbritannien die Ausreise eines Teils seines Botschaftspersonals aus der Ukraine angeordnet. Das britische Außenministerium erklärte am Montag, "einige Mitarbeiter" der Botschaft und ihre Angehörigen "ziehen sich als Reaktion auf die wachsende Bedrohung durch Russland aus Kiew zurück". Auch die USA hatten eine Abreise der Familien von US-Diplomaten angeordnet.
(U.Beriyev--DTZ)