Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung bringt Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder auf den Weg

Bundesregierung bringt Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder auf den Weg


Bundesregierung bringt Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder auf den Weg
Bundesregierung bringt Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder auf den Weg

Zur Unterstützung für von Armut betroffene Familien hat die Bundesregierung einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf den Weg gebracht. Gezahlt werden soll der Zuschlag ab dem 1. Juli, wie Bundesfamilien- und Bundesarbeitsministerium am Mittwoch mitteilten. Das Bundeskabinett beschloss zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für erwachsene Hartz-IV-Bezieherinnen und -Bezieher.

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Nach Angaben von Familienministern Anne Spiegel (Grüne) soll der Sofortzuschlag rund 2,9 Millionen von Armut betroffenen Kindern zugute kommen. "Der Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt, und es gibt ihn lückenlos bis zur Einführung der Kindergrundsicherung", erklärte sie. In dieser Kindergrundsicherung, die im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vorgesehen ist, sollen künftig verschiedene Leistungen für Familien mit Kindern zusammengeführt werden - wann sie eingeführt wird, ist aber noch unklar.

Erhalten sollen den Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat ab 1. Juli alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt von Eltern, die Anspruch auf Sozialleistungen wie Hartz IV, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.

Für den Ausgleich von "erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben" - dazu gehören beispielsweise FFP2-Masken - soll es für erwachsene Hartz-IV-Bezieher zudem die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro geben; ausgezahlt werden soll der Zuschuss im Juli.

"Wer mit wenig Geld auskommen muss, den belasten die steigenden Preise besonders stark", erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Klar ist, der Sozialstaat steht den Menschen in schwierigen Zeiten weiter zur Seite", fügte er hinzu. Nach dem Kabinettsbeschluss muss sich als nächstes nun der Bundestag mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung befassen.

(W.Novokshonov--DTZ)

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