Deutsche Tageszeitung - München: Prozess gegen IS-Unterstützer vor Oberlandesgericht

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München: Prozess gegen IS-Unterstützer vor Oberlandesgericht


München: Prozess gegen IS-Unterstützer vor Oberlandesgericht
München: Prozess gegen IS-Unterstützer vor Oberlandesgericht / Foto: ©

Vor dem Münchner Oberlandesgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) begonnen. Der im schwäbischen Friedberg geborene Salih Hilmi U. soll die Miliz laut Anklage durch die Bereitstellung von Profilen im sozialen Netzwerk Facebook unterstützt haben. Außerdem soll der 22-Jährige Bilder von zwei Hinrichtungen verbreitet haben, auf denen die Enthauptung und die Verbrennung eines Menschen zu sehen sind.

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Strafrechtlich werden U. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Zuwiderhandlung gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz sowie die Verbreitung von Gewaltdarstellungen vorgeworfen. Nach der Anklage der Bundesanwaltschaft teilt U. die Ideen des IS. Anfang 2015 beschäftigte er sich demnach selbst mit dem Gedanken, in Syrien zu kämpfen. Er habe diesen Plan aber nicht realisiert. Stattdessen habe er drei aus Deutschland als IS-Kämpfer nach Syrien ausgereiste Männer unterstützt, in dem er ihnen Facebook-Konten einrichtete. Außerdem habe er über sein eigenes, mit 125 anderen Konten verknüpftes Facebook-Konto sowie über sein Whatsapp-Konto das IS-Logo verbreitet. Er habe zudem ein Enthauptungsvideo des IS veröffentlicht und seinen Facebook-Freunden zugänglich gemacht.

Außerdem habe er über Whatsapp ein Bild verbreitet, auf dem die Beine eines Menschen in einem brennenden Käfig zu sehen sind. Dazu schrieb der Beschuldigte laut Anklage, er "verstehe langsam, warum sie den Piloten verbrannten". Das Bild dürfte die Beine des jordanischen Kampfpiloten Maas al-Kassasbeh zeigen, der bei lebendigem Leib in einem Metallkäfig verbrannt wurde. Die Tat und die Verbreitung des Propagandavideos wurden international verurteilt.

Für den Prozess gegen U. vor dem achten Senat wurden acht Verhandlungstage bis zum 15. November angesetzt. U. ist als Heranwachsender angeklagt, er könnte auch nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt werden.  (I.Beryonev--DTZ)

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