Deutsche Tageszeitung - Bund startet Milliardenhilfen für vom Ukraine-Krieg stark betroffene Firmen

Bund startet Milliardenhilfen für vom Ukraine-Krieg stark betroffene Firmen


Bund startet Milliardenhilfen für vom Ukraine-Krieg stark betroffene Firmen
Bund startet Milliardenhilfen für vom Ukraine-Krieg stark betroffene Firmen / Foto: © AFP

Der Bund hat die im April beschlossenen Milliardenhilfen für deutsche Unternehmen gestartet, die besonders stark von den Folgen des Ukraine-Kriegs betroffen sind. Bereits seit Freitag vergangener Woche können nachweislich betroffene Firmen Anträge für das erweiterte Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm stellen, wie die Ministerien für Finanzen und Wirtschaft sowie die staatliche Förderbank KfW am Dienstag mitteilten. Ein KfW-Kreditprogramm, das Firmen kurzfristig zu Liquidität verhelfen soll, startet demnach "voraussichtlich" am kommenden Montag.

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Für beide Programme befinde sich die Regierung in "weit fortgeschrittenen" Gesprächen mit der EU-Kommission, da die Anträge erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung entschieden werden, hieß es. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten das Hilfspaket Anfang April präsentiert. Es sieht neben den Kredit- und Bürgschaftsprogrammen auch staatliche Zuschüsse in Höhe von rund fünf Milliarden Euro vor.

Gedacht ist das Paket vor allem für energieintensive Branchen, die "von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind". Denn "auch Unternehmen in Deutschland leiden unter den Folgewirkungen des russischen Angriffskriegs", erklärte Lindner am Dienstag erneut. Sie bräuchten daher "kurzfristig Liquidität", um diese abzufedern.

Habeck ergänzte, nach zwei Jahren Corona-Pandemie sei der Krieg nun "eine neue Belastung", die Konjunktur und Wirtschaft treffe. Deutschland werde den eingeschlagenen Weg weitergehen und sich "Schritt für Schritt aus der Klammer russischer Importe lösen". Zugleich tue die Regierung "alles, um die Substanz unserer Wirtschaft auch in schwerer Zeit zu erhalten".

Berechtigt für das Kreditprogramm sind alle Firmen ohne eine Umsatzgrößenbeschränkung, die nachweisen können, dass ihnen durch den Krieg oder die Sanktionen und damit verbundene Produktionsausfälle der Umsatz weggebrochen ist und die Kosten gestiegen sind. Bei den Bürgschaftsprogrammen müssen die Firmen ihre Betroffenheit ebenfalls nachweisen. Befristet sind die Programme bis zum Jahresende.

(V.Sørensen--DTZ)

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