Deutsche Tageszeitung - Höchststrafe für Abdeslam im Prozess zu Pariser Anschlägen

Höchststrafe für Abdeslam im Prozess zu Pariser Anschlägen


Höchststrafe für Abdeslam im Prozess zu Pariser Anschlägen
Höchststrafe für Abdeslam im Prozess zu Pariser Anschlägen / Foto: © AFP

Im historischen Prozess zu den Pariser Anschlägen von 2015 haben die Richter am Mittwoch die Höchststrafe für den Hauptangeklagten Salah Abdeslam verhängt. Das Pariser Sondergericht verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe, die so gut wie nicht verkürzbar ist. Abdeslam wird damit der fünfte Angeklagte überhaupt, der in Frankreich zu dieser Strafe verurteilt wird.

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Das Gericht sprach ihn als "Mittäter" schuldig. Abdeslam sei mitverantwortlich für die "Morde im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung", sagte der Vorsitzende Richter Jean-Louis Périès. Das Gericht gehe davon aus, dass der Sprengstoffgürtel Abdeslams nicht funktionsfähig gewesen sei. Dies stelle die Aussagen Abdeslams in Frage.

Abdeslam hatte vor Gericht erklärt, er habe "aus Menschlichkeit" darauf verzichtet, den Sprengstoffgürtel zu zünden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, seine Rolle herunterspielen zu wollen. Abdeslam hatte eines der drei Terrorkommandos zum Stade de France gefahren. Er hatte selber einen Sprengstoffgürtel, den er später wegwarf. Er hatte sich dann aus Paris abholen und nach Belgien fahren lassen.

(P.Tomczyk--DTZ)

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