Deutsche Tageszeitung - Bislang mehr als 5000 Einträge in Lobbyregister

Bislang mehr als 5000 Einträge in Lobbyregister


Bislang mehr als 5000 Einträge in Lobbyregister
Bislang mehr als 5000 Einträge in Lobbyregister / Foto: © AFP/Archiv

Das seit Jahresbeginn geltende Lobbyregister verzeichnet inzwischen nach Angaben des Bundestags mehr als 5000 Einträge von Unternehmen, Verbänden, Organisationen oder Vereinen. Es wurden bislang 28.694 Personen namentlich in dem Register benannt, die zur Interessenvertretung berechtigt sind, wie es am Donnerstag hieß. Da sämtliche gesetzliche Vertreter einer Organisation anzugeben sind, dürfte davon allerdings gut die Hälfte nicht unmittelbar eine Interessenvertretung ausüben. Die Zahl derjenigen, die dies unmittelbar tun, wurde mit 12.611 angegeben.

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"Das verpflichtende Lobbyregister erhöht durch die Transparenz die Legitimität politischer Entscheidungen und beugt unrichtigen Verdächtigungen und einem Vertrauensverlust in demokratische Verfahren vor", sagte der für das Lobbyregister zuständige Unterabteilungsleiter im Bundestag, Christian Heyer. Er verwies darauf, dass die Verflechtung von Politik und Wirtschaft weiten Teilen der Bevölkerung Sorge bereite.

"Intransparenz verschafft vor allem denjenigen Vorteile, die über informelle Wege einen Informationsvorsprung erlangen und sich so in den politischen Prozess einbringen können", sagte Heyer weiter. Er betonte zugleich, es sei "völlig legitim und sogar zwingend notwendig", dass Interessengruppen ihre Anliegen in den politischen Prozess einbringen.

Die genaue Zahl der Einträge in das Register betrug mit Stand vom Mittwoch 5069. Die gesetzliche Registrierungspflicht gilt für die Interessenvertretung gegenüber Abgeordneten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Fraktionen und der Bundesregierung. Bei letzterer sind auch Staatssekretäre, Abteilungsleiter und Unterabteilungsleiter erfasst. Neben Kontaktdaten und Auftraggebern müssen die Lobbyvertreter auch angeben, welcher finanzielle Aufwand für die jeweilige Interessenvertretung betrieben wird.

Wer sich nicht in das Register einträgt beziehungsweise falsche oder unvollständige Angaben macht, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen. Teil der Vorschriften ist auch ein Verhaltenskodex, mit dem sich Lobbyistinnen und Lobbyisten auf Grundsätze der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität verpflichten müssen.

Auf reges Interesse stößt das Lobbyregister bei Bürgerinnen und Bürgern. Den Angaben zufolge wurden in den vergangenen vier Monaten mehr als 143.000 Besuche auf der Webseite registriert. Durchschnittlich besuchen demnach seit Ende April täglich etwa 1080 Menschen die Webseite www.lobbyregister.bundestag.de. Die Rangliste der inhaltlichen Suchanfragen wird von den Begriffen Auto/Automobilindustrie sowie Energie und Cannabis angeführt, gefolgt von Rüstungsangelegenheiten/Verteidigung, Pharma/Pharmaindustrie sowie Trans/Transgender.

Feststellbar sei auch eine signifikante Steigerung der Eingabe bestimmter Suchbegriffe im Zusammenhang mit aktuellen Debatten wie dem Ende des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, den geleakten Dokumente über aggressive Lobby-Praktiken des US-Fahrdienstvermittlers Uber oder der Kommunikation zwischen Porsche-Chef Oliver Blume und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).

In ihrem Koalitionsvertrag haben die Ampel-Parteien vereinbart, das Lobbyregister nachzuschärfen. Es sollen dann auch Kontakte von Lobbyisten ab der Ebene von Referenten einbezogen werden; zudem soll der Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen erweitert werden. Bislang sind etwa Kirchen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände ausgenommen.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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