Deutsche Tageszeitung - Verwaltungsgericht stoppt Abschiebung wegen geplanten neuen Aufenthaltsrechts

Verwaltungsgericht stoppt Abschiebung wegen geplanten neuen Aufenthaltsrechts


Verwaltungsgericht stoppt Abschiebung wegen geplanten neuen Aufenthaltsrechts
Verwaltungsgericht stoppt Abschiebung wegen geplanten neuen Aufenthaltsrechts / Foto: © AFP/Archiv

Die Abschiebung eines Gambiers ist wegen des geplanten neuen sogenannten Chancenaufenthaltsrechts gestoppt worden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe erklärte am Dienstag, dass der Mann die Voraussetzungen dafür erfülle, weil er seit mehr als fünf Jahren geduldet in Deutschland lebe. Durch die noch nicht beschlossene Rechtsänderung sollen gut integrierte Ausländer ein auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsrecht bekommen, das unter bestimmten Voraussetzungen in einem dauerhaften Bleiberecht münden kann.

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Der Asylantrag des Gambiers wurde schon 2017 abgelehnt, 2019 auch die Klage gegen die Ablehnung. 2016 und 2017 wurde er jeweils wegen Drogenhandels zu einer Geldstrafe verurteilt. Deswegen verhängte das Landratsamt Karlsruhe 2019 für drei Jahre ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Inzwischen sind die Verurteilungen im Bundeszentralregister getilgt, wie das Gericht mitteilte.

Ein erster Versuch, den Mann abzuschieben, scheiterte im Oktober. Seit Ende Oktober saß er in Abschiebehaft. Vor Gericht machte er nun geltend, dass seine Straftaten getilgt seien und dass Menschen, die nach der geplanten Neuregelung voraussichtlich eine Bleibeperspektive hätten, dem Land Baden-Württemberg zufolge nicht abgeschoben werden sollten.

Das Regierungspräsidium argumentierte dagegen, dass dies für den Gambier nicht gelte, weil gegen ihn ein Aufenthaltsverbot verhängt worden sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht. Da die Strafen getilgt seien, dürften sie nicht mehr zu seinem Nachteil angerechnet werden, erklärte es. Der Mann habe voraussichtlich Anspruch auf die Aufhebung des Aufenthaltsverbots.

Zudem erfülle er die Voraussetzungen des Chancenaufenthaltsrechts. Der Gesetzentwurf stelle nicht nur auf die Lebensplanung der langjährig in Deutschland lebenden Menschen ab, betonte das Gericht. Er nehme auch die notwendige Einwanderung in den Arbeitsmarkt und damit erhebliche öffentliche Interessen in den Blick.

(A.Nikiforov--DTZ)

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