Deutsche Tageszeitung - Berliner Wahlausschuss streicht 25 Kandidaten vor Wahlwiederholung von Listen

Berliner Wahlausschuss streicht 25 Kandidaten vor Wahlwiederholung von Listen


Berliner Wahlausschuss streicht 25 Kandidaten vor Wahlwiederholung von Listen
Berliner Wahlausschuss streicht 25 Kandidaten vor Wahlwiederholung von Listen / Foto: © AFP/Archiv

Der Berliner Landeswahlausschuss hat vor der Wiederholung von Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen im Februar zwölf Landeslisten aktualisiert. Dabei seien 25 Kandidatinnen und Kandidaten gestrichen worden, teilte der Landeswahlleiter am Freitag mit. Da es sich nicht um eine Neuwahl, sondern um eine Wiederholung handelt, treten grundsätzlich dieselben Kandidatinnen und Kandidaten an wie ursprünglich im September 2021.

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Einige zogen aber beispielsweise weg oder starben. Für sie rücken die nächsten auf der Liste nach - wenn sie auch schon bei der letzten Wahl auf der Liste standen. Die Landeswahlleitung verkündete eine zusätzliche kleine Aktualisierung: Ein Kandidat erscheine nunmehr mit Doktortitel auf der Liste.

Die Wahlen in Berlin am 26. September vergangenen Jahres waren teils chaotisch abgelaufen. In manchen Wahllokalen fehlten Wahlzettel, andere blieben länger geöffnet als vorgesehen. Vielerorts bildeten sich lange Warteschlangen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen darum vor zwei Wochen für ungültig, sie müssen komplett wiederholt werden.

Termin ist der 12. Februar. Der neue Landeswahlleiter Stephan Bröchler nannte die Organisation eine "Herkulesaufgabe". Mögliche Fehler sollten frühzeitig erkannt und behoben werden, kündigte er an. Es hätten sich bereits rund 40.000 Wahlhelferinnen und -helfer gemeldet. Sie sollen diesmal ein höheres Erfrischungsgeld von bis zu 240 Euro bekommen.

Die Bundestagswahl, die am selben Tag stattfand, soll nach einem Beschluss des Bundestags nur in einem Teil der Berliner Wahlbezirke wiederholt werden. Eine Wiederholung kann allerdings nicht im Februar 2023 stattfinden, weil zunächst das Bundesverfassungsgericht über Beschwerden der Bundestagsfraktionen von Union und AfD entscheiden muss. Sie wollen, dass die Bundestagswahl in der Mehrheit der Berliner Wahlbezirke oder sogar in allen wiederholt wird.

(U.Beriyev--DTZ)

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