Deutsche Tageszeitung - Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von propalästinensischen Demos in Berlin

Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von propalästinensischen Demos in Berlin


Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von propalästinensischen Demos in Berlin
Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von propalästinensischen Demos in Berlin / Foto: © AFP/Archiv

Ein Eilantrag gegen das Verbot von propalästinensischen Demonstrationen in Berlin ist vor dem Verwaltungsgericht der Hauptstadt gescheitert. Die Polizei habe aus früheren Versammlungen zu Recht darauf schließen dürfen, dass unmittelbare Gefahren drohten, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwochabend. Dabei gehe es beispielsweise um antisemitische Parolen oder das Zünden von Pyrotechnik.

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Die ursprünglich für Mittwochnachmittag geplanten Kundgebungen waren am Dienstag verboten worden. Am Mittwochabend teilte die Polizei auf X (früher Twitter) mit, dass sie zur Durchsetzung des Verbots der Kundgebungen und Ersatzveranstaltungen in Neukölln im Einsatz sei. Trotz des Verbots hätten sich dort viele Menschen versammelt, deren Personalien nun aufgenommen würden.

Seit dem Hamas-Angriff auf Israel am Samstag kam es in Berlin mehrmals zu Sympathiebekundungen mit der Hamas, vor allem im Bezirk Neukölln. So feierten Anhänger des palästinensischen Gefangenensolidaritätsnetzwerks Samidoun die Angriffe und verteilten aus diesem Anlass Süßigkeiten.

An einer Schule gab es nach Polizeiangaben einen Konflikt zwischen einem Lehrer und zwei Schülern, nachdem einer der Schüler sich vermummt mit einer palästinensischen Fahne auf dem Schulhof gezeigt hatte. Der Lehrer habe ihn aufgefordert, die Fahne wegzustecken, der Schüler habe sich aber geweigert. Ein 15-jähriger Schüler habe sich mit dem 14-Jährigen solidarisiert.

Es sei zu einem Streit gekommen, bei dem der 15-Jährige dem Lehrer einen Kopfstoß verpasst habe. Dieser soll sich mit einem flachen Handschlag in Richtung von dessen Kopf verteidigt haben. Der Schüler habe ihn daraufhin in den Bauch getreten.

(V.Sørensen--DTZ)

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