Deutsche Tageszeitung - Buschmann sieht in Karlsruher Urteil zu Vaterschaft Rückenwind für Reformpläne

Buschmann sieht in Karlsruher Urteil zu Vaterschaft Rückenwind für Reformpläne


Buschmann sieht in Karlsruher Urteil zu Vaterschaft Rückenwind für Reformpläne
Buschmann sieht in Karlsruher Urteil zu Vaterschaft Rückenwind für Reformpläne / Foto: © AFP/Archiv

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechten leiblicher Väter "Rückenwind" für seine Reformpläne zum Abstammungsrecht. Die von ihm im Januar vorgelegten Eckpunkte sähen genau das vor, was das Gericht gefordert habe, sagte er am Dienstag vor Journalisten in Berlin - nämlich dass das Recht zur Vaterschaftsanfechtung dringend reformiert und insbesondere die Rechte leiblicher Väter gestärkt werden müssten.

Textgröße ändern:

Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass leibliche Väter in Trennungsfamilien bessere Möglichkeiten bekommen müssten, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Manns anzufechten. Die Karlsruher Richterinnen und Richter brachten dabei auch die Möglichkeit von drei statt nur zwei rechtlichen Elternteilen ins Spiel. Das dürfe der Gesetzgeber vorsehen - müsse es aber nicht.

Dazu sagte Buschmann, dass die Bundesregierung weiter bei dem Prinzip von nur zwei Eltern bleiben wolle. Darüber bestehe in der Ampelkoalition Einvernehmen. "Wir wolle eine ehrgeizige Reform des Abstammungsrechts durchführen, wir wollen aber keine Revolution machen", sagte Buschmann.

In dem Papier des Ministeriums vom Januar hieß es, es solle verhindert werden, dass "eine Elternschaft nur zu dem Zweck anerkannt wird, die gerichtliche Feststellung des leiblichen Vaters zu verhindern". Darum solle es nicht möglich sein, dass ein anderer Mann als nicht leiblicher Vater die Vaterschaft anerkennt, solange ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft läuft.

Eine sozial-familiäre Beziehung des Kinds zum rechtlichen Vater könnte außerdem künftig nicht mehr in jedem Fall verhindern, dass der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft anfechten kann. Familiengerichte sollten hier im Einzelfall abwägen. Buschmann sagte nun, es werde "auf Hochtouren" an einem Gesetzentwurf gearbeitet.

(M.Dylatov--DTZ)