Deutsche Tageszeitung - Bundesverwaltungsgericht setzt Vollzug von "Compact"-Verbot aus

Bundesverwaltungsgericht setzt Vollzug von "Compact"-Verbot aus


Bundesverwaltungsgericht setzt Vollzug von "Compact"-Verbot aus
Bundesverwaltungsgericht setzt Vollzug von "Compact"-Verbot aus / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Vollzug des Verbots des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins nach Angaben vom Mittwoch im Eilverfahren teilweise ausgesetzt. Die endgültige Entscheidung fällt aber erst später. Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin im Juli verboten, parallel hatte es Durchsuchungen in dessen Geschäftsräumen und in Privatwohnungen gegeben. (Az. 6 VR 1.24)

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Das Ministerium begründete das Verbot damit, dass die Compact-Magazin GmbH die verfassungsmäßige Ordnung ablehne und eine verfassungsfeindliche Grundhaltung habe. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete das Magazin damals als "ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". Es hetze "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie."

Gegen das Verbot reichte die Compact-Magazin GmbH beim Bundesverwaltungsgericht sowohl eine Klage als auch einen Eilantrag ein, über den nun entschieden wurde. Er hatte teilweise Erfolg. Das Magazin kann vorläufig weiter erscheinen, bis über die Klage entschieden wurde. Die beschlagnahmten Beweismittel dürfen aber weiter ausgewertet werden.

Das Gericht teilte nach einer ersten Prüfung mit, dass die Erfolgsaussichten der Klage offen seien. Noch könne nicht abschließend beurteilt werden, ob "Compact" sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Zwar gibt es demnach Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde in einzelnen Texten. Das Gericht zweifelt aber mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit daran, ob diese Textabschnitte so prägend sind, dass sie ein Verbot rechtfertigen.

Es wies darauf hin, dass es auch mildere Mittel gebe - etwa Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen. Nach der ersten Abwägung im Eilverfahren wiege das Interesse von "Compact", die sofortige Vollziehung des Verbots auszusetzen, schwerer als das öffentliche Interesse an diesem Sofortvollzug.

(I.Beryonev--DTZ)

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