Deutsche Tageszeitung - Oberverwaltungsgericht bestätigt: MDR muss Wahlwerbung von Die Partei senden

Oberverwaltungsgericht bestätigt: MDR muss Wahlwerbung von Die Partei senden


Oberverwaltungsgericht bestätigt: MDR muss Wahlwerbung von Die Partei senden
Oberverwaltungsgericht bestätigt: MDR muss Wahlwerbung von Die Partei senden / Foto: © AFP/Archiv

ach dem Verwaltungsgericht Leipzig hat auch das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) dazu verpflichtet, einen Werbespot der Satirepartei Die Partei für den Wahlkampf zur sächsischen Landtagswahl im Radio auszustrahlen. Das Oberverwaltungsgericht wies am Mittwoch eine Beschwerde des MDR zurück. Die in dem Werbebeitrag thematisierte Erschießung von vermeintlichen AfD-Wählern sei erkennbar Satire, erklärte es.

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In der Wahlwerbung wird den Gerichten zufolge ein Ehepaar dargestellt, dass die - fiktive - Vereidigung der neuen sächsischen Regierung im Radio hört. In starkem Dialekt stellt der Mann fest, dass die "Faschisten wieder an der Macht" seien. "Diesmal schießen wir zuerst", sagt er und beginnt, auf verschiedene Menschen zu schießen. Der Spot endet mit der Aufforderung, bevor es "zu spät" sei, die Satirepartei zu wählen.

Grundsätzlich haben politische Parteien einen Anspruch darauf, dass ihre Wahlwerbespots im Rahmen der ihnen eingeräumten Sendezeit und der zugeteilten Sendeplätze ausgestrahlt werden. Rundfunkanstalten dürfen konkrete Werbespots aber ablehnen, wenn diese evident und ins Gewicht fallend gegen das Strafrecht verstoßen.

Das sah der MDR hier als gegeben. Gewalttätigkeiten würden in dem Spot verharmlost, argumentierte der Sender. Aber weder das Verwaltungsgericht noch das Oberverwaltungsgericht sahen einen solchen evidenten Verstoß. Der Dialog des Ehepaars in dem Wahlwerbespot sei satirisch stark überzeichnet, erklärte das Oberverwaltungsgericht.

Das zeige sich insbesondere in der deutlichen Überreaktion der Eheleute auf die Nachricht von der Vereidigung der neuen Regierung, den geäußerten Beleidigungen sowie dem übertriebenen Dialekt der Sprecher. Außerdem sei die Stimme der Ehefrau unnatürlich verstellt. Für einen unbefangenen Hörer dränge sich der satirische Charakter auf, und er werde mit der Auflösung durch den nüchtern-sachlichen Schlusssatz bestätigt.

Der Beschluss aus Bautzen ist unanfechtbar. In Sachsen wird zeitgleich mit Thüringen am Sonntag kommender Woche ein neuer Landtag gewählt.

(A.Nikiforov--DTZ)

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