Deutsche Tageszeitung - Trumps Anwälte beantragen Überstellung des Schweigegeld-Prozesses an Bundesgericht

Trumps Anwälte beantragen Überstellung des Schweigegeld-Prozesses an Bundesgericht


Trumps Anwälte beantragen Überstellung des Schweigegeld-Prozesses an Bundesgericht
Trumps Anwälte beantragen Überstellung des Schweigegeld-Prozesses an Bundesgericht / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Im Schweigegeldprozess gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump haben dessen Anwälte einen Antrag auf Überstellung des Verfahrens an ein Bundesgericht gestellt. Die Anwälte beriefen sich auf das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Teil-Immunität von Präsidenten und beantragten, dass das Bundesgericht in Manhattan den Fall übernimmt. Zudem argumentierten sie, dass der Prozess die verfassungsmäßigen Rechte des republikanischen Präsidentschaftskandidaten vor der Wahl im November verletze.

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Das laufende Verfahren werde Trump "direkten und nicht reparablen Schaden zufügen", argumentierten die Anwälte Todd Blanche und Emil Bove in ihrem Antrag mit Blick auf die Präsidentschaftswahl im November.

Die Überstellung an ein Bundesgericht solle Trump "ein unvoreingenommenes Forum bieten, das frei von örtlichen Anfeindungen ist und in dem er Wiedergutmachung für diese Verfassungsverletzungen verlangen kann", erklärten die Anwälte.

Trump war am 30. Mai von einer New Yorker Jury in allen 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden, per Fälschung von Geschäftsdokumenten eine vor der Wahl 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels vertuscht zu haben. Der 78-Jährige ist damit der erste strafrechtlich verurteilte Ex-US-Präsident der Geschichte.

Im Juli entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass ein ehemaliger Präsident weitgehende Immunität vor strafrechtliche Verfolgung für "offizielle Handlungen" während der Amtszeit genießt - nicht aber für "inoffizielle Handlungen".

Im Juli hatten Trumps Anwälte den New Yorker Richter Juan Merchan aufgefordert, die Verurteilung aufzuheben. Merchan erklärte, er werde am 16. September über den Antrag auf Aufhebung der Verurteilung entscheiden und gegebenenfalls das Strafmaß am 18. September verkünden. Der Termin liegt nur wenige Wochen vor der Präsidentenwahl am 5. November, bei der Trump erneut für die Republikaner antritt.

Mitte August beantragte Trump eine Verschiebung des Termins für die mögliche Strafmaßverkündung bis nach der Wahl.

Eine Haftstrafe für den 78-Jährigen, der bei der Wahl im November gegen die demokratische Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris antritt, gilt als unwahrscheinlich. Da Trump zum ersten Mal strafrechtlich verurteilt wurde und es sich nicht um ein Gewaltdelikt handelt, erwarten Experten eine Bewährungs- oder Geldstrafe. Trumps Anwälte wollen aber eine komplette Annullierung des Schuldspruchs erreichen.

(P.Tomczyk--DTZ)

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