Deutsche Tageszeitung - Längere Bewährungsstrafe für rechten Videoblogger in Berufungsprozess in Berlin

Längere Bewährungsstrafe für rechten Videoblogger in Berufungsprozess in Berlin


Längere Bewährungsstrafe für rechten Videoblogger in Berufungsprozess in Berlin
Längere Bewährungsstrafe für rechten Videoblogger in Berufungsprozess in Berlin / Foto: © AFP/Archiv

Wegen Volksverhetzung und anderer Delikte ist der rechtsextreme Videoblogger Nikolai Nerling, der sich selbst als "Der Volkslehrer" bezeichnet, zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin I verlängerte am Freitag die zuvor vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte Strafe in der Berufung, senkte aber die Geldstrafe. Unter anderem ging es um ein Interview mit der bekannten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck auf seinem Kanal.

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Der 44 Jahre alte Nerling arbeitete früher als Grundschullehrer, deshalb seine Selbstbezeichnung. Das Amtsgericht hatte ihn im August 2022 wegen zweifacher Volksverhetzung, eines Hausfriedensbruchs, einer Verletzung der Vertraulichkeit des Worts, einer Beleidigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Strafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem verhängte es eine Geldbuße von 3000 Euro.

Die heute 96 Jahre alte Haverbeck hatte in seinem Video wie bereits öfters zuvor den Holocaust geleugnet. Dafür und für andere Taten verurteilte sie das Landgericht der Hauptstadt später zu einer einjährigen Haftstrafe, die inzwischen rechtskräftig wurde. Die Staatsanwaltschaft warf Nerling in diesem Zusammenhang vor, dass er gewusst habe, dass die Äußerungen Haverbecks den gesicherten historischen Fakten entgegenstehen. Das Video wurde tausendfach angesehen und mehrmals heruntergeladen und weiterverbreitet.

Auf die Berufung Nerlings hin wurde das Urteil nun vom Landgericht geändert. Ein Monat der verhängten Freiheitsstrafe gilt demnach bereits als vollstreckt, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Als Auflage soll er 500 Euro in monatlichen Raten an die Amadeu-Antonio-Stiftung zahlen, die sich seit 1998 gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus einsetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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