Deutsche Tageszeitung - Globalisierungskritische Organisation Attac ist nicht gemeinnützig

Globalisierungskritische Organisation Attac ist nicht gemeinnützig


Globalisierungskritische Organisation Attac ist nicht gemeinnützig
Globalisierungskritische Organisation Attac ist nicht gemeinnützig / Foto: ©

Die globalisierungskritische Organisation Attac ist in ihrer bisherigen Struktur nicht gemeinnützig. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zu einem seit Jahren laufenden Rechtsstreit, Attac versuche, die politische Meinung zu beeinflussen. Dies trage nicht zur politischen Bildung bei und sei damit nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig. Attac nannte die Entscheidung ein "verheerendes Signal".

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Das höchste deutsche Finanzgericht verwarf damit eine Entscheidung des hessischen Finanzgerichts. Allerdings muss sich dieses Gericht nun nach dem Urteil erneut mit dem Fall befassen. Ein Verlust der Gemeinnützigkeit führt vor allem dazu, dass keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt werden dürfen und Spender als Folge ihre Spende nicht mehr bei der Steuer absetzen können.

Der Streit betrifft den Attac-Trägerverein und dessen Wirken in den Jahren 2012 bis 2014. Laut BFH kann der endgültige Ausgang des nun wieder dem Finanzgericht Hessen zugewiesen Verfahrens auch für die Zukunft von Attac Bedeutung haben.

Insbesondere stieß sich der Bundesfinanzhof daran, dass Attac in seinen Kampagnen etwa gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21, gegen Steuerflucht oder für ein bedingungsloses Grundeinkommen die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen beeinflussen wollte. Dies sei nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig, da politische Bildungsarbeit ein Handeln in geistiger Offenheit voraussetze.

Attac warf dem BFH vor, den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als zuletzt das Finanzgericht Kassel in der vorherigen Entscheidung zu setzen. Insbesondere die Förderung der Bildung und des demokratischen Staatswesens werde deutlich eingeschränkt.

Dirk Friedrichs, Vorstand im Attac-Trägerverein, erklärte, die sei "ein verheerendes Signal für die gesamte kritische Zivilgesellschaft in Deutschland." Mit großer Sorge werde auf Länder wie Ungarn oder Brasilien geblickt, die die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen unterdrückten. Nun werde auch in Deutschland erlebt, "wie Regierung und Parteien immer öfter versuchen, politisch missliebige Organisationen über das Gemeinnützigkeitsrecht mundtot zu machen".

Attac forderte eine Änderung der Abgabenordnung, um weiter gemeinnützig zu sein. Friedrichs griff zudem Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wegen der Entscheidung an. Es sei "skandalös", dass der Bundesfinanzminister einer Organisation die Gemeinnützigkeit abspreche, die sich für Steuergerechtigkeit einsetze. Stattdessen solle Scholz dafür sorgen, dass sich sein Ministerium um die wirksame Bekämpfung von Konzernsteuertricks und Steueroasen kümmere.

Auch Linken-Chef Bernd Riexinger erklärte, die Entscheidung sei "ein Angriff auf das demokratische Grundverständnis in Deutschland". Forderungen von Attac etwa nach einer Finanztransaktionssteuer oder einer Vermögensabgabe seien im Sinne des Allgemeinwohls. "Folgt man der Argumentation des Bundesfinanzhofes müsste jedem Kaninchenzüchterverein die Gemeinnützigkeit aberkannt werden."

Der zu den Mitbegründern von Attac gehörende Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold bezeichnete die Entscheidung als "schwarzen Tag für die Demokratie". Das Urteil bedeute für viele gemeinnützige Vereine Unsicherheit und finanzielle Risiken. Auch Giegold forderte eine gesetzliche Regelung, dass gemeinnützige Vereine an der politischen Willensbildung mitwirken dürfen.

Das nun wieder zuständige hessische Finanzgericht muss nun feststellen, ob die für die Gemeinnützigkeit unzulässigen Betätigungen dem in diesem Fall unterlegenen Attac-Trägerverein selbst oder anderen Mitgliedern der Attac-Bewegung zuzurechnen sind. Dies muss nun nachgeholt werden.

(V.Korablyov--DTZ)

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