
Familiennachzug erreicht monatliche Obergrenze von 1000 pro Monat

Der Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus hat nach dem zögerlichem Start die vereinbarte Obergrenze von 1000 pro Monat erreicht. Im Januar erhielten 1096 Familienangehörige von subsidiär Geschützten ein Visum, wie aus Zahlen des Bundesinnenministeriums hervorgeht, die AFP am Dienstag vorlagen. Im vergangenen Jahr hatten die Zahlen durchschnittlich deutlich unter 1000 pro Monat gelegen.
Die Statistik hatte die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke angefordert, zunächst hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Dienstagsausgabe) darüber berichtet. Die deutschen Auslandsvertretungen hatten den Angaben zufolge im Zeitraum August bis Dezember 2018 6132 Anträge geprüft und an die Ausländerbehörden weitergeleitet, im Januar 2019 waren es 1377, bis 11. Februar 361.
Die Ausländerbehörden stimmten demnach im Zeitraum August bis Dezember 2018 3275 Anträgen zu und leiteten diese an das Bundesverwaltungsamt weiter; im Januar 2019 waren es 884, bis 11. Februar 423.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erteilte im Zeitraum August bis Dezember 2018 insgesamt 3259 Zustimmungen;, im Januar 2019 waren es 877, bis 11. Februar 418. Zwischen August und Dezember 2018 wurden 2612 Visa für die Einreise nach Deutschland erteilt, im Januar 2019 waren es 1.096, bis 11. Februar 415. "Der Familiennachzug hat Fahrt aufgenommen, die Verfahren haben sich eingespielt", sagte ein Sprecher des Innenministeriums der Zeitung.
Ende Januar lagen den Angaben zufolge bei deutschen Auslandsvertretungen weltweit rund 36.000 Terminanfragen für Anträge auf Visumserteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vor. Am stärksten betroffen ist die Botschaft in Beirut mit 14.827 Fällen, wo sich viele Syrer melden. An zweiter Stelle liegt Erbil (8182), gefolgt von Istanbul (5202), Nairobi (2093), Amman (1331), Addis Abeba (708) und Islamabad (633).
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten war lange ein Streitthema in der großen Koalition. Er war bis August 2018 für mehr als zwei Jahre ausgesetzt. Im Zuge der Bildung der großen Koalition im vergangenen Jahr einigten sich Union und SPD dann auf die Obergrenze von 1000 Familiennachzüglern pro Monat. Dabei wurde vereinbart, dass in den ersten fünf Monaten der Neuregelung nicht genutzte Kontingente eines Monats auf den nächsten übertragen werden können. Diese Übergangsregelung ist mit dem Jahresende ausgelaufen.
Ob sich daran noch einmal etwas ändert, ist bislang unklar. Seehofer hatte das im Januar nicht ausgeschlossen, dafür aber Zugeständnisse der SPD in anderen Punkten angemahnt.
Jelpke forderte an dieser Stelle Korrekturen. "Schon die Kontingentierung des Menschenrechts auf Familienleben war grundrechtswidrig und empörend", erklärte die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag. "Doch in der Praxis wurde nicht einmal die vereinbarte Minimalzahl von Familienzusammenführungen erreicht."
Das Mindeste wäre nun "die unkomplizierte Übertragung der Visa, die im vergangenen Jahr aufgrund der schleppenden bürokratischen Bearbeitung nicht ausgeschöpft werden konnten, auf 2019".
(P.Tomczyk--DTZ)