Deutsche Tageszeitung - Barley kündigt "zeitnah" Gesetz zu Passentzug bei IS-Kämpfern an

Barley kündigt "zeitnah" Gesetz zu Passentzug bei IS-Kämpfern an


Barley kündigt "zeitnah" Gesetz zu Passentzug bei IS-Kämpfern an
Barley kündigt "zeitnah" Gesetz zu Passentzug bei IS-Kämpfern an / Foto: ©

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat eine baldige Gesetzesregelung zum Entzug der Staatsangehörigkeit bei IS-Kämpfern angekündigt. Sie sei sich mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) einig, "dass wir dieses konkrete Vorhaben zeitnah umsetzen werden", erklärte Barley am Samstag. Der von Seehofer vorgelegte Gesetzentwurf enthalte allerdings Regelungen, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen. "Klar ist, dass wir verfassungsfeste und rechtsstaatliche Lösungen brauchen. Darüber führen wir aktuell Gespräche innerhalb der Bundesregierung."

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CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte dem Bundesjustizministerium erst vor wenigen Tagen vorgeworfen, das Gesetzesvorhaben zu verschleppen. Auch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer forderte Barley noch am Freitag auf, "endlich ihre Zustimmung" zu geben.

Die Justizministerin betonte am Samstag: "Wenn Deutschen, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die konkrete Beteiligung an einer Kampfhandlung einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann, müssen sie künftig die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können." Darauf hätten SPD und Union sich bereits im Koalitionsvertrag verständigt.

Doppelstaatler verlieren nach geltender Gesetzeslage den deutschen Pass, wenn sie ohne Genehmigung der deutschen Behörden in ausländischen Streitkräften Dienst tun. Für Kämpfer in Milizen wie den Kampfverbänden des Islamischen Staats (IS) gilt diese Regelung allerdings nach gängiger Rechtsauffassung nicht, weil die Dschihadistenmiliz trotz ihres Namens keine "Staatsqualität" hat.

Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag sieht vor, dies zu ändern. Allerdings gibt es für das Vorhaben rechtliche Hürden - etwa ob eine solche Regelung rückwirkend möglich wäre oder nur für künftige Fälle gelten würde.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete am Samstag unter Berufung auf den Entwurf aus dem Innenministerium, Seehofer habe etwa eine Verschärfung der Regelungen für Kinder unter fünf Jahren geplant, deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft rechtswidrig für sich und ihre Familien erlangt haben. Bislang haben Behörden in solchen Fällen einen Ermessensspielraum.

Auch sollte dem Bericht zufolge eine Ausnahme eingeschränkt werden, die es Einwanderern nach der Genfer Flüchtlingskonvention erlaubt, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihren bisherigen Pass zu behalten. Diese Sonderregelung erspart es Flüchtlingen bislang, noch einmal Kontakt zu den Behörden ihres Herkunftsstaates aufzunehmen, aus dem sie geflohen sind.

"Nicht in jedem Fall ist bei Asylberechtigten und gleichgestellten Schutzbedürftigen die Stellung eines Entlassungsantrags bei der Auslandsvertretung ihres Herkunftsstaates von vornherein unzumutbar", zitierte das RND. Auch sei in Betracht zu ziehen, Vertrauenspersonen oder Rechtsanwälte mit der Vorsprache in der Auslandsvertretung zu beauftragen.

Die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten am Samstag, jeder dritte aus der Kriegsregion Syrien und Irak zurückgekehrte Islamist sei aktiv an Kämpfen beteiligt gewesen. Diese schätzungsweise 100 Personen seien laut Bundesinnenministerium "unverändert im Fokus polizeilicher und justizieller Ermittlungen". Die Sicherheitsbehörden gehen laut Bericht von insgesamt mehr als 1050 deutschen Islamisten aus, die seit 2013 in Richtung Syrien und in den Irak gereist sind.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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