Deutsche Tageszeitung - Kölner Gericht weist Klagen von Umweltschützern zum Hambacher Forst ab

Kölner Gericht weist Klagen von Umweltschützern zum Hambacher Forst ab


Kölner Gericht weist Klagen von Umweltschützern zum Hambacher Forst ab
Kölner Gericht weist Klagen von Umweltschützern zum Hambacher Forst ab / Foto: ©

Im juristischen Tauziehen um den Hambacher Forst im rheinischen Braunkohlerevier hat die Umweltorganisation BUND eine Niederlage hinnehmen müssen, die jedoch für das weitere Schicksal des Tagebauwalds von nur untergeordneter Bedeutung sein dürfte. Das Verwaltungsgericht Köln wies am Dienstag BUND-Klagen ab, die sich unter anderem gegen weitere Waldrodungen am Baunkohletagebau Hambach richteten. Ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag blieb in der Verhandlung erfolglos.

Textgröße ändern:

Am aktuellen Stand in der Auseinandersetzung um den Hambacher Forst ändert das Kölner Urteil nichts: Der Tagebaubetreiber RWE Power sagte unabhängig von dem Rechtsstreit um den Tagebau bereits im Februar einen Rodungsstopp im Hambacher Forst bis September 2020 zu.

Der Gerichtsvorschlag für eine Einigung zwischen dem BUND einerseits sowie RWE Power und dem verklagten Land Nordrhein-Westfalen andererseits sah vor, dass der Tagebaubetreiber den zugesagten Rodungsstopp um weitere drei Monate bis zum Jahresende 2020 verlängert.

Der Vorsitzende Richter Holger Maurer verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass derzeit nur bis zum Dezember 2020 Rodungen in dem Waldgebiet stattfinden könnten. Im Gegenzug solle der BUND seine Klage gegen den sogenannten Hauptbetriebsplan des Tagebaus für den Zeitraum vom April 2018 bis zum 31. Dezember 2020 zurücknehmen, regte der Richter an.

Bei den Verfahrensbeteiligten stieß er mit seinem Kompromissvorschlag jedoch nicht auf Zustimmung. Der Hambacher Forst zwischen Köln und Aachen war in den vergangenen Jahren zum Symbol für den Widerstand gegen Braunkohleverstromung geworden. Der RWE-Konzern will nach seinen bisherigen Plänen einen weiteren Teil des Walds roden, um den benachbarten Tagebau Hambach zu vergrößern.

Das erneute Verfahren zum Hambacher Forst vor dem Kölner Verwaltungsgericht fällt allerdings in eine Phase, in der in der Politik die Weichen für künftige kohlepolitische Entscheidungen von großer Tragweite gestellt werden. So hatte die Kohlekommission zuletzt einen Erhalt des Hambacher Forsts als wünschenswert bezeichnet.

Der Vorsitzende Richter Maurer betonte jedoch zu Beginn der mündlichen Verhandlung, das Gericht habe keineswegs über die Umsetzung von Empfehlungen der Kohlekommission zu entscheiden. Auch gehe es in dem Verwaltungsgerichtsverfahren nicht darum, ob und gegebenenfalls wie der Hambacher Tagebau künftig weiterbetrieben werde.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehe vielmehr die Überprüfung von Behördenentscheidungen, im vorliegenden Fall der Zulassung des Tagebauhauptbetriebsplan durch die zuständige Bezirksregierung im nordrhein-westfälischen Arnsberg, sagte der Richter. Im Gegensatz zum BUND gelangte die Kammer des Verwaltungsgerichts letztlich zu der Überzeugung, dass der Zulassung des Hauptbetriebsplans öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

Gegen die Abweisung seiner Klagen kann der BUND nun die Zulassung der Berufung beantragen. Über diesen Antrag würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission hatte im Januar einen Kompromiss erzielt, der den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038 vorsieht. Der Strukturwandel in den betroffenen Regionen soll mit Finanzhilfen in Höhe von 40 Milliarden Euro flankiert werden. Die Empfehlungen werden nun in der Bundesregierung weiter beraten.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Rechtsstreit mit Trump: Chefin von CBS News verlässt Sender

Vor dem Hintergrund eines Rechtsstreits mit US-Präsident Donald Trump gibt die Chefin des Nachrichtensenders CBS News auf. Wendy McMahon schrieb in einem am Montag veröffentlichten Abschiedsbrief an die Belegschaft, die vergangenen Monate seien "herausfordernd gewesen". Trump hat CBS-Eigentümer Paramount auf eine Entschädigung in Höhe von 20 Milliarden US-Dollar (knapp 18 Milliarden Euro) verklagt.

Oberstes US-Gericht: Regierung darf Schutzstatus für 350.000 Venezolaner aufheben

Das Oberste US-Gericht hat es der Regierung von Donald Trump erlaubt, den Schutzstatus für mehr als 350.000 venezolanische Einwanderer aufzuheben. Die Richter billigten am Montag mehrheitlich eine Entscheidung von Heimatschutzministerin Kristi Noem, die zur Abschiebung der Venezolaner führen könnte.

Trump sieht nach Telefonat mit Putin Weg frei für Verhandlungen

US-Präsident Donald Trump sieht nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin den Weg für "sofortige" Gespräche zwischen Russland und der Ukraine frei. Beide Seiten könnten "sofort Verhandlungen über eine Waffenruhe aufnehmen", schrieb Trump am Montag in seinem Onlinedienst Truth Social. Russlands Staatschef Putin erklärte sich derweil bereit, gemeinsam mit der ukrainischen Regierung an einem "Memorandum" zur Vorbereitung eines "möglichen künftigen Friedensabkommens" zwischen beiden Staaten zu arbeiten. Zu der bisher von Trump geforderten bedingungslosen 30-tägigen Waffenruhe im Ukraine-Krieg äußerte Putin sich hingegen nicht.

Erste Hilfslieferungen in Gazastreifen - 22 Länder fordern "vollständige" Wiederaufnahme

Die teilweise Wiederaufnahme von Hilfslieferungen in den Gazastreifen nach mehr als zwei Monaten Blockade ist international als unzureichend angeprangert worden. Die Außenministerien von Deutschland und 21 weiteren Ländern forderten Israel am Montag zur einer vollständigen Wiederaufnahme der Hilfen auf. Frankreich, Großbritannien und Kanada drohten Israel wegen seines "ungeheuerlichen" Vorgehens im Gazastreifen mit "konkreten Maßnahmen". Nach israelischen Angaben erreichten am Montag fünf UN-Lastwagen den Gazastreifen.

Textgröße ändern: