Deutsche Tageszeitung - Seehofer strebt härtere Gangart gegenüber "Identitätstäuschern" an

Seehofer strebt härtere Gangart gegenüber "Identitätstäuschern" an


Seehofer strebt härtere Gangart gegenüber "Identitätstäuschern" an
Seehofer strebt härtere Gangart gegenüber "Identitätstäuschern" an / Foto: ©

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) strebt eine härtere Gangart gegenüber ausreisepflichtigen Flüchtlingen an, die ihre Identität verschleiern. Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass diese Menschen nicht mehr in der eigenen Wohnung, sondern in einer Aufnahmeeinrichtung leben sollen, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Eine Beratung des Entwurfs im April werde angestrebt.

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Der Entwurf sieht außerdem vor, die Frist für eine Überprüfung von Flüchtlingsanerkennungen vorübergehend von drei auf fünf Jahre zu verlängern. "Wegen der hohen Zahl an Bescheiden in 2015 bis 2017 steht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dabei vor einer großen Herausforderung", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), am Sonntag zu AFP.

"Mit der vorgesehenen vorübergehenden Verlängerung der Dreijahres-Frist verhindern wir einen Rückstau bei der Bearbeitung der aktuellen Asylanträge", sagte Middelberg. Die aktuelle Bearbeitungszeit von durchschnittlich drei Monaten für neue Anträge solle aber in jedem Fall beibehalten werden. "Die Überprüfung der Anerkennungen aus der Hochphase der Flüchtlingskrise ist unbedingt erforderlich, weil damals zahlreiche Anerkennungen nur in einem schriftlichen Verfahren erfolgten."

Für die so genannten Ankerzentren soll Middelberg zufolge die Möglichkeit geschaffen werde, die dortige Aufenthaltsdauer für neu ankommende Asylbewerber auf regelmäßig bis zu 18 Monate zu verlängern. Für Familien mit minderjährigen Kindern sind höchstens sechs Monate Aufenthalt in Ankerzentren vorgesehen. Das entspreche den ausdrücklichen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.

Wegen der mittlerweile deutlich reduzierten Dauer der Asylverfahren sei es sachgerecht, die Asylbewerber nicht mehr generell an die Kommunen weiter zu verteilen und die Rückführungen möglichst direkt aus dem Ankerzentrum vorzunehmen, sagte Middelberg.

Das Wort Anker steht für Ankunft, kommunale Verteilung, Entscheidung und Rückführung. Ziel ist es, mit den Einrichtungen Asylverfahren zu beschleunigen. Deshalb sollen alle relevanten Behörden mit von der Partie sein. In den Zentren sollen Asylbewerber für die gesamte Dauer ihrer Antragsprüfung untergebracht werden.

(P.Tomczyk--DTZ)

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