Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung erkennt Guaidó-Gesandten nicht als Venezuelas Botschafter an

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Bundesregierung erkennt Guaidó-Gesandten nicht als Venezuelas Botschafter an


Bundesregierung erkennt Guaidó-Gesandten nicht als Venezuelas Botschafter an
Bundesregierung erkennt Guaidó-Gesandten nicht als Venezuelas Botschafter an / Foto: ©

Die Bundesregierung wird den vom selbsternannten venezolanischen Übergangspräsidenten Juan Guaidó entsandten diplomatischen Vertreter nicht als Botschafter akkreditieren. Die Bundesregierung habe Otto Gebauer am 13. März erstmals "als persönlichen Vertreter von Interimspräsident Guaidó" empfangen und werde auch weiterhin politische Gespräche mit ihm führen, hieß es in einer Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Anfrage der Linkspartei, die der Nachrichtenagentur AFP vorlag.

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"Weitere Schritte sind nicht geplant", erklärte Außen-Staatssekretär Niels Annen (SPD) weiter. Zunächst hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" darüber berichtet. Dem Bericht zufolge wirkte vor allem Spanien im Kreis der EU-Staaten darauf hin, dass die Repräsentanten Guaidós in der EU keinen Diplomatenstatus und keinerlei Vorrechte erhalten sollten.

Im Machtkampf in Venezuela hatte die Bundesregierung Oppositionsführer Guaidó Anfang Februar als Interimspräsidenten anerkannt. Rund 50 Staaten erkennen den Parlamentspräsidenten des südamerikanischen Krisenstaates inzwischen als Übergangsstaatschef an. Allerdings ist der umstrittene Staatschef Nicólas Maduro, der unter anderem die Unterstützung des Militärs hat, weiter an der Macht.

Die Linken-Außenpolitikerin Heike Hänsel warf der Bundesregierung in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vor, sich mit Guaidós Anerkennung "von vornherein ins völkerrechtliche Abseits manövriert" zu haben. Das habe nun offenbar dazu geführt, "dass sie zurückrudert und eine Akkreditierung des sogenannten Botschafters von Herrn Guaidó, Otto Gebauer, der an einem Putschversuch im Jahr 2002 führend beteiligt war, ausschließt".

Hänsel stellte zudem die Frage, ob die Bundesregierung Guaidó nach der "bereits abgelaufenen maximalen Amtszeit von 30 Tagen" weiter anerkenne. Hierzu erklärte der Außen-Staatssekretär, die in der venezolanischen Verfassung aufgeführte Frist von 30 Tagen beziehe sich auf die Ausrufung von neuen Präsidentschaftswahlen. "Hierfür sind die politischen Rahmenbedingungen aus Sicht der Bundesregierung noch nicht erfüllt."

(V.Korablyov--DTZ)

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