Deutsche Tageszeitung - Bundeswehr soll künftig Drohnen abschießen dürfen - Kabinett billigt Pläne

Bundeswehr soll künftig Drohnen abschießen dürfen - Kabinett billigt Pläne


Bundeswehr soll künftig Drohnen abschießen dürfen - Kabinett billigt Pläne
Bundeswehr soll künftig Drohnen abschießen dürfen - Kabinett billigt Pläne / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundeswehr soll zur Abwehr von Gefahren die Erlaubnis zum Abschuss von Drohnen bekommen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. "Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein, insbesondere für unsere kritische Infrastruktur", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu.

Textgröße ändern:

Bislang dürfen die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben - nicht aber bei drohender Gefahr Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge ausüben.

"Die Polizeibehörden entwickeln ihre Möglichkeiten zur Detektion und Abwehr von Drohnen ständig weiter", betonte Faeser. "Trotzdem sehen wir vor allem seit Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine, dass immer häufiger Drohnen zum Einsatz kommen, die für die Polizei und ihre aktuelle Technik eine zunehmende Herausforderung darstellen." Deshalb sei es notwendig, "dass auch die Bundeswehr bei schwerwiegenden Gefahren eingreifen darf - auch, um in letzter Konsequenz illegal fliegende Drohnen abzuschießen".

Die Sicherheitsbehörden verzeichneten immer mehr Sichtungen von Drohnen über wichtigen Infrastrukturanlagen und militärischen Einrichtungen, erklärte das Bundesinnenministerium. "Gleichzeitig stellt die rasante technische Entwicklung die Polizeibehörden vor immer größere Herausforderungen. Dies gilt vor allem für Modelle mit ausgefeilten Flugeigenschaften, deren Leistungsfähigkeit weit über der von handelsüblichen Drohnen liegt."

In der Begründung der beschlossenen Vorlage heißt es, bei solchen Drohnen sei denkbar, "dass die Flüge "im Auftrag von fremden staatlichen Stellen" erfolgten. Der Einsatz von Waffengewalt solle dann erlaubt sein, wenn davon auszugehen sei, "dass ein unbemanntes Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll". Die Waffengewalt muss dabei "das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr" sein.

Voraussetzung für den Einsatz der Bundeswehr ist, dass die für die Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch dazu nicht in der Lage sind. Sie müssen dann entsprechende Unterstützung des Militärs anfordern. Die Vorschläge für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes sollen nach dem Beschluss durch das Kabinett über die Regierungsparteien in den Bundestag eingebracht werden.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Nach Ausschreitungen in Frankreich: Gelbwesten planen neuen Protesttag

Nach einem von schweren Ausschreitungen geprägten Wochenende hat die sogenannte Gelbwestenbewegung für den kommenden Samstag erneut zu Protestaktionen aufgerufen. Auf einer im Internet veröffentlichten Karte waren bereits Dutzende Protestaktionen in Paris und anderen Orten verzeichnet. Innenminister Laurent Nuñez räumte vor einer Krisensitzung der Regierung in Paris am Montag einen Kontrollverlust und mangelnde Vorbereitung der Proteste gegen hohe Lebenshaltungskosten und Missstände im Bildungssystem vom Wochenende ein.

Australien rüstet Unterwasserdrohnen für Angriffe aus der Luft aus

Australiens Militär will seine neuartigen autonomen Unterwasserdrohnen künftig auch für Angriffe aus der Luft einsetzen. Die unbemannten Fahrzeuge vom Typ "Ghost Shark" sollen Flugdrohnen über große Entfernungen transportieren und auf See starten lassen können. Die Fluggeräte könnten dann Schwärme bilden, um Ziele aufzuklären oder anzugreifen, wie das australische Verteidigungsministerium am Montag mitteilte.

Australische Abgeordnete bei mutmaßlichem Angriff lebensgefährlich verletzt

In Australien hat ein Mann die parteilose Abgeordnete Helen Haines am Montag mit einem Auto angefahren und dabei lebensgefährlich verletzt. Das Motiv des 43-jährigen Angreifers sei noch unklar, erklärte Premierminister Anthony Albanese. Es habe sich aber um "einen bewussten Angriff" gehandelt - "keinen Unfall". Eine Anti-Terror-Einheit der Polizei sei eingeschaltet worden, um den Vorfall zu untersuchen.

Offshore-Daten: Nordrhein-Westfalen übergibt hunderte Verdachtsfälle an Bundesländer

Nach dem Ankauf umfangreicher Kundendaten von Dienstleistern, die Firmen in Steueroasen vermitteln, hat das Land Nordrhein-Westfalen 398 Verdachtsfälle mit Deutschlandbezug identifiziert. Die aufbereiteten Fälle würden nun an Ermittlungsbehörden der betroffenen Bundesländer übergeben, teilte das Finanzministerium in Düsseldorf am Montag mit. Ob in den einzelnen Fällen Steuern hinterzogen wurden und wie hoch ein möglicher Schaden ist, sei zu ermitteln.

Textgröße ändern: