Deutsche Tageszeitung - "Nicht mit Nazis stimmen" - Dröge appelliert an Abgeordnete des Bundestags

"Nicht mit Nazis stimmen" - Dröge appelliert an Abgeordnete des Bundestags


"Nicht mit Nazis stimmen" - Dröge appelliert an Abgeordnete des Bundestags
"Nicht mit Nazis stimmen" - Dröge appelliert an Abgeordnete des Bundestags / Foto: © AFP/Archiv

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge hat an die Abgeordneten des Bundestags appelliert, aus Gewissensgründen gegen eine von der AfD unterstützte Verschärfung des Migrationsrechts zu stimmen. "Ich kann nur appellieren: Stimmen Sie nicht mit den Nazis", sagte Dröge am Dienstag in Berlin. Sie erinnerte daran, dass die Abgeordneten des Bundestags "dem Gewissen verpflichtet" seien.

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Die Grünen-Politikerin warf Unionsfraktionschef Friedrich Merz Wortbruch vor, weil er in Kauf nehme, dass eine von der Union eingebrachte Gesetzesverschärfung mit den Stimmen der AfD verabschiedet werde. Dies sei "ein eklatanter Bruch mit dem, was wir als demokratische Fraktionen im Bundestag über Jahre hinweg verabredet, vereinbart und eingehalten haben".

Dröge erinnerte daran, dass sich Merz im November nach dem Bruch der Ampel-Koalition im Bundestag dazu bekannt habe, keine Gesetzentwürfe mit Stimmen der AfD verabschieden zu lassen: "Was sollen wir der Union eigentlich noch glauben, wenn das Wort des CDU-Parteivorsitzenden nicht einmal zwei Monate gilt?"

Dröge stellte dabei auch die Kanzlertauglichkeit des Unionskandidaten Merz in Frage. "Jemand, der in so einer Situation so unüberlegt handelt, so unzuverlässig; jemand, bei dem man sich nicht darauf verlassen kann, dass das gegebene Wort gilt - so jemand qualifiziert sich nicht dafür, Kanzler der Bundesrepublik zu werden."

Eine Koalition mit der Union nach der Wahl wollte Dröge aber nicht kategorisch ausschließen. Demokraten müssten bei der Regierungsbildung immer zur Zusammenarbeit bereit sein, sagte sie.

Nach dem tödlichen Messerangriff von Aschaffenburg wollen CDU und CSU am Freitag im Bundestag einen Gesetzentwurf mit dem Titel "Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland" wieder auf die Tagesordnung setzen. Vorgesehen sind darin mehr Rechte für die Bundespolizei bei Abschiebungen sowie ein Ende des Familiennachzugs für Geflüchtete mit sogenanntem subsidiärem Schutz. Im Aufenthaltsgesetz soll als Ziel einer Begrenzung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten festgeschrieben werden.

Der Gesetzentwurf war bereits im September von der Union in den Bundestag eingebracht worden - und könnte damit relativ schnell beschlossen werden.

(V.Korablyov--DTZ)

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