
Bundesanwaltschaft klagt Deutsch-Algerierin wegen IS-Mitgliedschaft in Syrien an

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine 21-jährige Deutsch-Algerierin erhoben, die den Ermittlern zufolge als 15-Jährige aus Deutschland nach Syrien ausgereist ist und dort nach ihrer Heirat mit einem IS-Kämpfer ein jesidisches Mädchen sowie zwei jesidische Frauen als Sklavinnen gehalten hat. Zugleich klagte die Karlsruher Behörde die 51 und 48 Jahre alten Eltern des IS-Kämpfers an, beide deutsche Staatsbürger.
Der 21-jährigen Sarah O. wird Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat zur Last gelegt, den Angeklagten Ahmed S. und Perihan S. Unterstützung des als ausländische Terrorgruppe eingestuften IS. Laut Anklage soll O. wenige Monate nach ihrer Ausreise im Oktober 2013 in Syrien den aus Deutschland stammenden IS-Kämpfer Ismail S. nach islamischem Recht geheiratet und gemeinsam mit ihm Wach- und Kontrolldienste in den vom IS besetzten Gebieten übernommen haben.
Die drei Sklavinnen soll das Paar von September 2015 bis Oktober 2017 gehalten haben. Die Jesidinnen mussten demnach die Kinder von O. betreuen und sich um den Haushalt kümmern. Durch die Sklavenhaltung wollte O. laut Bundesanwaltschaft auch die Ziele des IS durchsetzen - "indem die jesidische Bevölkerung gewaltsam zur Aufgabe ihres bisherigen Glaubens sowie zum Anschluss an den Islam gezwungen werden sollte", wie die Behörde weiter mitteilte.
Bei ihrer Flucht aus dem IS-Herrschaftsgebiet wurde O. im Februar 2018 von türkischen Sicherheitskräften festgenommen und später nach Deutschland abgeschoben, wo sie bei ihrer Einreise im September 2018 festgenommen wurde. Sie sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Die ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagten Ahmed S. und Perihan S. sind die Eltern von Ismail S., der gemeinsam mit seinem Bruder seit Oktober 2013 dem IS und dessen Verbündeten Waffenzubehör und Ausrüstungsgegenstände verkauft haben soll. Dazu errichteten die Brüder der Bundesanwaltschaft zufolge ein internationales Logistiknetzwerk, bei ihren Geschäften wurden sie demnach von ihren Eltern unterstützt.
(M.Dylatov--DTZ)