Deutsche Tageszeitung - Neuer Prozess um Wuppertaler Schariapolizei beginnt am 25. Mai

Neuer Prozess um Wuppertaler Schariapolizei beginnt am 25. Mai


Neuer Prozess um Wuppertaler Schariapolizei beginnt am 25. Mai
Neuer Prozess um Wuppertaler Schariapolizei beginnt am 25. Mai / Foto: ©

Vor dem Wuppertaler Landgericht beginnt am 20. Mai ein neuer Prozess um die selbsternannte Schariapolizei von Wuppertal. In dem Verfahren werden sieben Angeklagten Verstöße gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot zur Last gelegt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die Beschuldigten waren in einem ersten Prozess im November 2016 freigesprochen worden, der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Freisprüche jedoch im Januar 2018 auf.

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Die sieben muslimischen Männer müssen sich nun noch einmal dafür verantworten, dass sie im September 2014 mit orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" in der Wuppertaler Innenstadt unterwegs waren. Sie sollen junge Muslime vor Gaststätten und Spielhallen zum Verzicht auf Glücksspiel, Bordellbesuche und Alkoholkonsum ermahnt und sowie stattdessen zum Moscheebesuch aufgefordert haben.

Die nächtlichen Streifzüge der Männer sorgten in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus für Wirbel. Das Landgericht Wuppertal stellte in dem ersten Verfahren jedoch keinen Verstoß gegen das Uniformverbot fest.

Dieses Verbot greife nur, wenn die Kleidungsstücke Uniformen gleich seien und "suggestiv-militante, einschüchternde Effekte" auslösten, befand damals die Wuppertaler Strafkammer. Dies sei bei den Warnwesten nicht der Fall gewesen, weil von ihnen keine bedrohliche oder einschüchternde Wirkung ausgegangen sei.

Nach Auffassung des BGH beachtete die Kammer damit die rechtliche Vorgaben des Versammlungsgesetzes nicht ausreichend. In dem neuen Prozess muss nun geprüft werden, ob das Auftreten der selbsternannten Religionspolizisten und ihre Ansprachen die eigentliche Zielgruppe - junge Muslime - womöglich eingeschüchtert habe. Dies sei bislang noch nicht geprüft worden, rügte seinerzeit der BGH.

Für das neue Verfahren beraumte das Wuppertaler Landgericht zunächst vier Verhandlungstage bis zum 13. Juni an.

(V.Korablyov--DTZ)