Deutsche Tageszeitung - Islamrat attackiert Vorstoß für Bestrafung von erzwungenem Kinderfasten

Islamrat attackiert Vorstoß für Bestrafung von erzwungenem Kinderfasten


Islamrat attackiert Vorstoß für Bestrafung von erzwungenem Kinderfasten
Islamrat attackiert Vorstoß für Bestrafung von erzwungenem Kinderfasten / Foto: ©

Der Islamrat in Deutschland hat den Vorstoß von Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) für eine Bestrafung erzwungenen Kinderfastens während des Ramadans kritisiert. "Aufgrund welcher Datenlage die Ministerin diese Forderung aufstellt, bleibt ihr Geheimnis", erklärte der Islamratsvorsitzende Burhan Kesici am Freitag in Köln. "Uns ist bisher kein einziger Fall bekannt, in der Kinder von ihren Eltern zum Fasten gezwungen worden sind."

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Kesici wertete dem Vorstoß Kühne-Hörmanns als Beispiel für "haltlose Politikerforderungen", durch die Schulen offenbar zunehmend zu Fastenverboten für muslimische Kinder ermuntert würden. "In immer mehr Schulen verbieten Lehrer und Schulleitungen den Kindern das Fasten", kritisierte der Vorsitzende des islamischen Verbands. Das gehe aus einer zunehmenden Zahl von Beschwerden besorgter Eltern hervor.

"Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang, der das Kindeswohl massiv gefährdet", erklärte Kesici. Sein Verband fordere die Schulämter auf, sich dieses "Skandals" umgehend anzunehmen "und dieser islamfeindlichen Praxis ein Ende zu setzen".

Der Islamratsvorsitzende betonte, von Eltern ausgeübter Fastenzwang auf ihre Kinder würde nicht nur der elterlichen Fürsorge zuwider laufen, sondern auch dem Islam. "Es gibt keinen Zwang im Islam - und Kinder, die noch nicht in der Pubertät sind, sind vom Fasten ausdrücklich befreit."

Kühne-Hörmann hatte am Donnerstag in der "Bild"-Zeitung die Auffassung vertreten, wer kleine Kinder dazu bringe, "in der Zeit des Ramadans zu fasten, übt einen gesundheitsgefährdenden Einfluss auf diese Kinder aus". Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auf Paragraf 171 des Strafgesetzbuchs, wonach Eltern, die ihre Fürsorgepflicht verletzen, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden können.

(S.A.Dudajev--DTZ)