Deutsche Tageszeitung - Kontroverse Debatte im Bundesrat über geplantes Abschiebegesetz

Kontroverse Debatte im Bundesrat über geplantes Abschiebegesetz


Kontroverse Debatte im Bundesrat über geplantes Abschiebegesetz
Kontroverse Debatte im Bundesrat über geplantes Abschiebegesetz / Foto: ©

Eine kontroverse Debatte hat es im Bundesrat über das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Erleichterung von Abschiebungen gegeben. Auf Kritik stießen am Freitag besonders Pläne der Regierung, wonach Ausreisepflichtige auch in regulären Strafgefängnissen festgehalten werden könnten. Zudem gab es Einwände gegen die weitgehende Einstellung staatlicher Leistungen für Menschen, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten haben.

Textgröße ändern:

"Flüchtlinge sind keine Strafgefangenen, sie haben sich nicht strafbar gemacht", sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) in der Plenarsitzung. Er nannte es "absurd", dass selbst Familien mit Kindern in normale Gefängnisse gesteckt werden sollten, wenn auch räumlich getrennt von Strafgefangenen.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) bezeichnete den Gesetzentwurf zwar insgesamt als eine "gute Grundlage" für die weiteren Beratungen, wandte sich aber gegen den geplanten Entzug selbst von Leistungen zur Existenzsicherung. Dies sei "nicht zu Ende gedacht", der Staat werde auch nach Ablauf der vorgesehenen Frist von zwei Wochen weiter "existenzsichernde Leistungen gewähren müssen", wenn eine Ausreise der betreffenden Menschen bis dahin nicht möglich sei.

Pistorius äußerte zudem Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Quoten für Abschiebungen. "Es geht hier um Menschen", gab er zu bedenken. Grundsätzliche Kritik übte die brandenburgische Sozialministerin Susanna Karawanskij (Linke). Sie wandte sich gegen Versuche, "das Leben von Menschen in prekärer Lage weiter zu erschweren". Notwendig seien "nicht mehr Abschiebungen, sondern ein Mehr an Integration".

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, verteidigte dagegen das Vorhaben von Ressortchef Horst Seehofer (beide CSU) als "einen wichtigen Meilenstein". Es sei notwendig, um gegen ausreisepflichtige Personen die Handlungsfähigkeit des Staates sicherzustellen.

Mayer rechtfertigte auch die umstrittene, eingeschränkte Schutzkategorie einer Duldung für Menschen, die ihre Identität verschleiern. Diese müssten von jenen unterschieden werden, die zwar nicht als Flüchtlinge anerkannt seien, aber aus von ihnen nicht zu vertretenen Gründen nicht in ihr Heimatland zurückkehren könnten, zum Beispiel wegen Sicherheitsbedenken.

"Jetzt muss der Fokus auf Strukturen für die Rückführung ausreisepflichtiger Personen liegen", sagte auch Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU). Er begrüßte auch Erleichterungen für die Ausweisung straffällig gewordener Migranten.

Der Gesetzentwurf Seehofers sieht neben den genannten Punkten auch generell eine Ausweitung von Abschiebehaft vor. Amtsträger sollen bestraft werden können, wenn sie Informationen über bevorstehende Abschiebungen verbreiten. Für Asylbewerber, die geforderten Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, sollen es Leistungskürzungen oder andere Sanktionen bis hin zur Inhaftierung ermöglicht werden. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisiert die Vorlage als "Hau-ab-Gesetz" und zweifelt an dessen Vereinbarkeit mit europäischen Rechtsnormen.

In der vom Bundesrat beschlossenen Stellungnahme finden sich die in der Debatte vorgetragenen Bedenken nur zum Teil wieder. Mehrfach kamen keine Mehrheiten für Einwände zustande, da sich von Koalitionen getragene Landesregierungen der Stimme enthielten. Der Gesetzentwurf wird nun zunächst in den Ausschüssen von Bundestag und Bundesrat weiter beraten.

(A.Nikiforov--DTZ)