Deutsche Tageszeitung - Debatte über Kopftuchverbot in Grundschulen und Kitas

Debatte über Kopftuchverbot in Grundschulen und Kitas


Debatte über Kopftuchverbot in Grundschulen und Kitas
Debatte über Kopftuchverbot in Grundschulen und Kitas / Foto: ©

Nach dem Beschluss des österreichischen Parlaments wird auch in Deutschland über ein Kopftuchverbot für Grundschulmädchen diskutiert. Während sich CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), für die Prüfung eines Verbots aussprachen, äußerte sich Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) skeptisch. Auch der Präsident der Kultusministerkonferenz, Alexander Lorz (CDU), sieht kaum Chancen für ein solches Kopftuchverbot.

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Kramp-Karrenbauer wandte sich in den Zeitungen der Funke Mediengruppe von Samstag gegen das Tragen von Kopftüchern in Kindergärten und Grundschulen. Dies habe "mit Religion oder Religionsfreiheit nichts zu tun, das sehen auch viele Muslime so". Sie halte daher "eine Debatte darüber, ob wir Kopftücher in Kindergarten oder Grundschule zulassen, für absolut berechtigt".

Widmann-Mauz dringt auf die Prüfung eines solchen Kopftuchverbots. "Dass kleine Mädchen Kopftuch tragen, ist absurd - das sehen auch die meisten Muslime so", sagte sie der "Bild"-Zeitung.

In einer gemeinsamen Erklärung mehrerer Unionspolitiker hieß es, die Debatte sei angesichts "zunehmender Hilferufe aus der Lehrerschaft" dringend erforderlich. Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU), der für Religion zuständige CDU-Politiker Christoph de Vries und der bayerische Ex-Justizminister Winfried Bausback (CSU) schrieben laut den Funke-Zeitungen, Überlegungen auf Länderebene, ein solches Verbot durchzusetzen, seien bislang ohne Ergebnis geblieben. "Daher wollen wir das Problem auf Bundesebene angehen."

Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster argumentierte in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" von Samstag, wer sehr jungen Mädchen in der Schule vorschreiben wolle, ein Kopftuch zu tragen, grenze sie aus, stigmatisiere sie und verhindere damit eine gute Integration. "Ein entsprechendes Verbot wäre deshalb folgerichtig", sagte Schuster.

Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), sagte der "FAZ", zum Schutz der Kinder "müssen hier alle Mittel geprüft werden". Der CDU-Innenpolitiker Philipp Amthor begrüßte den Vorstoß der Integrationsbeauftragten, gab aber gegenüber AFP die "hohen verfassungsrechtlichen Hürden" für ein gesetzliches Kopftuchverbot zu bedenken.

FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg sprach sich dafür aus, ein Kopftuchverbot zu prüfen. "Wenn wir gelingende Integration in Deutschland wollen, dann müssen wir auch Konflikte ansprechen", sagte sie AFP.

Hingegen wandte sich Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) gegen ein Kopftuchverbot. "Wir müssen alle Mädchen darin stärken, zu selbstbewussten und unabhängigen Frauen heranzuwachsen", sagte Barley der "FAZ". "Ich habe Zweifel, ob eine Verbotsdebatte da hilft."

Gegen ein Kopftuchverbot sprach sich auch Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) aus. Ein gesetzliches Verbot "würde von den Muslimen nur als anti-muslimisch verstanden", sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) von Samstag. Auch die Vorsitzende des Grundschulverbands, Maresi Lassek, lehnte ein Verbot ab. Dies sei weder angemessen noch durchsetzbar, sagte sie den RND-Zeitungen.

KMK-Präsident Lorz sagte den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft von Samstag, wenn sich die Eltern auf die Freiheit der Religionsausübung beriefen, "hat unser Rechtsstaat wenig Handlungsmöglichkeiten". Ein gesetzliches Verbot dürfte vor dem Verfassungsgericht "kaum bestehen", sagte der hessische Kultusminister weiter. Er setze vielmehr auf Gespräche und Beratung der Eltern.

Das Parlament in Wien hatte am Mittwoch mit den Stimmen der konservativen ÖVP und der rechtspopulistischen FPÖ ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen verabschiedet. Mit der Entscheidung wird künftig "das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist", untersagt.

(V.Sørensen--DTZ)