Deutsche Tageszeitung - Schweden beantragt Festnahme von Wikileaks-Gründer Assange wegen Vergewaltigung

Schweden beantragt Festnahme von Wikileaks-Gründer Assange wegen Vergewaltigung


Schweden beantragt Festnahme von Wikileaks-Gründer Assange wegen Vergewaltigung
Schweden beantragt Festnahme von Wikileaks-Gründer Assange wegen Vergewaltigung / Foto: ©

Auf dem Weg zu einer möglichen Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange hat die schwedische Staatsanwaltschaft dessen Festnahme beantragt. Hintergrund seien die Vergewaltigungsvorwürfe gegen den in Großbritannien inhaftierten Australier und die in der vergangenen Woche dazu wiederaufgenommenen Ermittlungen, sagte die ermittelnde Staatsanwältin Eva-Marie Persson, am Montag. Sollte das Gericht dem Antrag folgen, will die Staatsanwaltschaft einen europäischen Haftbefehl gegen Assange erlassen.

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft beantragte Assanges Festnahme in Abwesenheit beim Bezirksgericht von Uppsala. Dies ist in Schweden das übliche rechtliche Vorgehen, wenn ein Verdächtiger sich außer Landes aufhält oder nicht auffindbar ist. Es ist der erste Schritt hin zu einem Auslieferungsantrag.

"Wenn das Gericht entscheidet, ihn festnehmen zu lassen, werde ich einen europäischen Haftbefehl ausstellen, um seine Auslieferung nach Schweden zu erreichen", erklärte Persson. Wann das Gericht über den Antrag entscheidet, war zunächst offen.

Assanges schwedischer Anwalt Per E Samuelson sagte, er gehe nicht davon aus, dass die Anhörung in dieser Woche stattfinden könne. Dies sei nicht möglich, "solange ich meinen Mandanten nicht getroffen und Anweisungen erhalten habe", sagte er AFP. Da der Wikileaks-Gründer derzeit in Großbritannien in Haft sitze, habe er noch keinen telefonischen Kontakt mit ihm aufnehmen können.

Den britischen Behörden liegt bereits ein Auslieferungsgesuch der USA vor. Dort ist der Australier wegen der von Wikileaks veröffentlichten US-Dokumente wegen "Verschwörung" angeklagt und könnte deshalb bei einem Schuldspruch für fünf Jahre ins Gefängnis geschickt werden. Die 2010 veröffentlichten Dokumente enthielten hochbrisante Informationen über die US-Einsätze im Irak, über die Tötung von Zivilisten und Misshandlung von Gefangenen.

Ein von Schweden ausgestellter europäischer Haftbefehl würde mit dem Auslieferungsgesuch der USA kollidieren. Über die "Reihenfolge der Priorität" müssten dann die britischen Behörden entscheiden, erklärte Persson: "Es ist nicht möglich, das Ergebnis dieses Verfahrens vorherzusagen."

Die schwedische Justiz hatte in der vergangenen Woche die Ermittlungen gegen Assange wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung wieder aufgenommen, nachdem diese vor zwei Jahren zu den Akten gelegt worden waren. Assange wird vorgeworfen, eine Frau im Schlaf ohne Kondom vergewaltigt zu haben, obwohl diese wiederholt ungeschützten Sex mit ihm verweigert habe. Der Wikileaks-Gründer spricht dagegen von "einvernehmlichem" Geschlechtsverkehr.

Die schwedischen Ermittlungen waren vor zwei Jahren eingestellt worden, weil Assange sich außerhalb der Reichweite der schwedischen Justiz befand. Um sich einer Auslieferung an Schweden zu entziehen, war Assange 2012 in die Botschaft Ecuadors in London geflohen. Dort lebte er sieben Jahre lang, bis ihm Ecuador im April das politische Asyl entzog. Assange wurde daraufhin festgenommen. Anfang Mai wurde er von einem britischen Gericht zu 50 Wochen Gefängnis verurteilt, weil er mit seiner Flucht in die Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen und sich der britischen Justiz entzogen hatte.

(U.Stolizkaya--DTZ)