Deutsche Tageszeitung - Französischer Staatsanwalt: Urteil gegen Le Pen ist "nicht politisch"

Französischer Staatsanwalt: Urteil gegen Le Pen ist "nicht politisch"


Französischer Staatsanwalt: Urteil gegen Le Pen ist "nicht politisch"
Französischer Staatsanwalt: Urteil gegen Le Pen ist "nicht politisch" / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Einer der ranghöchsten Justizbeamten Frankreichs hat die Verurteilung der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen zur Nicht-Wählbarkeit verteidigt. "Es ist keine politische Entscheidung, sondern eine juristische, die von drei unabhängigen Richtern getroffen wurde", sagte der Staatsanwalt des Kassationsgerichts, Rémy Heitz, am Dienstag dem Sender RTL. "Das Urteil fiel am Ende eines gerechten Prozesses, nach einer zwei Monate dauernden Verhandlung und jahrelangen Ermittlungen", fügte er hinzu.

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Die Richter hätten das Gesetz angewandt und gesetzmäßige Strafen verhängt, betonte er. Heitz verurteilte die persönlichen Anfeindungen gegen die mit dem Fall betrauten Richter. Er sei "schockiert", dass die Vorsitzende Richterin unter Polizeischutz gestellt werden musste. Nach Angaben aus Justizkreisen bewacht eine Polizeistreife derzeit ihr Haus, nachdem sie Drohungen erhalten hatte.

Die Frage, ob ein Berufungsprozess rechtzeitig vor der Präsidentschaftswahl stattfinden könne, müsse das Berufungsgericht entscheiden. Theoretisch sei dies aber möglich, sagte Heitz.

Die Fraktionschefin der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN) darf nach dem Urteil eines Pariser Gerichts wegen Veruntreuung von EU-Geldern fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten. Außerdem wurde sie zu vier Jahren Haft verurteilt, zwei davon wurden zur Bewährung ausgesetzt, zwei sollen mit einer Fußfessel abgegolten werden. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt.

Le Pen kündigte an, in Berufung zu gehen. Dies hebt die Haft- und Geldstrafe vorerst auf, nicht aber das Verbot, zu kandidieren. Derzeit scheint es unwahrscheinlich, dass ein Berufungsprozess rechtzeitig endet und die Strafe so abmildert, dass sie bei der Präsidentschaftswahl 2027 doch noch antreten kann.

Mit Le Pen wurden 23 weitere Angeklagte und die Partei verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Partei systematisch die Gehälter ihrer EU-Parlamentsassistenten nutzte, um die maroden Parteifinanzen zu sanieren.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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