Deutsche Tageszeitung - Rechtspopulisten in Frankreich verschärfen Protest gegen Le-Pen-Urteil

Rechtspopulisten in Frankreich verschärfen Protest gegen Le-Pen-Urteil


Rechtspopulisten in Frankreich verschärfen Protest gegen Le-Pen-Urteil
Rechtspopulisten in Frankreich verschärfen Protest gegen Le-Pen-Urteil / Foto: © AFP/Archiv

Nach ihrer Verurteilung hat die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ihre Angriffe gegen die Justiz verschärft. "Das System hat die Atombombe rausgeholt", sagte die Fraktionschefin ihrer Partei Rassemblement National (RN) am Dienstag in Paris mit Blick auf die Gerichtsentscheidung. RN-Parteichef Jordan Bardella rief erneut zu Protesten und einer "friedlichen Mobilisierung" auf. US-Präsident Donald Trump zog eine Parallele zu seinen eigenen Justiz-Affären.

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Le Pen zeigte sich am Tag nach der Urteilsverkündung weiter kämpferisch. "Wenn sie eine solche mächtige Waffe gegen uns einsetzen, dann natürlich vor allem, weil wir kurz davor sind, die Wahlen zu gewinnen", sagte sie bei einer Fraktionssitzung des RN. "Das lassen wir nicht mit uns machen", fügte sie hinzu.

Parteichef Bardella prangerte eine "Tyrannei der Richter" an. "Es wird alles getan, uns daran zu hindern, an die Macht zu kommen", sagte er dem Sender Cnews. Er bekräftigte, dass seine Partei vom Wochenende an "friedliche Proteste" organisieren wolle.

Das Gericht hatte Le Pen am Montag wegen der Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen. Sie darf nach dem Urteil fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten - und somit auch nicht, wie von ihr angestrebt, bei der Präsidentschaftswahl 2027. Die Richterin verurteilte sie zudem zu einer vierjährigen Haftstrafe und zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro; diese würden jedoch aufgeschoben, wenn Le Pen wie angekündigt in Berufung geht.

Einer der ranghöchsten Justizbeamten Frankreichs verteidigte das Urteil gegen die harsche Kritik aus dem rechten Lager. "Es ist keine politische Entscheidung, sondern eine juristische, die von drei unabhängigen Richtern getroffen wurde", sagte der Staatsanwalt des Kassationsgerichts, Rémy Heitz, am Dienstag dem Sender RTL. "Das Urteil fiel am Ende eines gerechten Prozesses", fügte er hinzu.

Er sei "schockiert", dass die Vorsitzende Richterin unter Polizeischutz gestellt werden musste. Nach Angaben aus Justizkreisen bewacht eine Polizeistreife derzeit ihr Haus, nachdem sie Drohungen erhalten hatte.

In die Reihe der Unterstützer Le Pens reihte sich auch US-Präsident Trump ein. Das Urteil gegen sie sei "eine große Sache", erklärte er. "Sie darf fünf Jahre lang nicht kandidieren, und sie war die Spitzenkandidatin - das klingt sehr nach diesem Land", sagte er mit Blick auf die zahlreichen Gerichtsverfahren gegen ihn selbst in den vergangenen Jahren.

Bardella wies Spekulationen zurück, dass er selbst an Le Pens Stelle bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl antreten könnte. "Im Moment schlagen wir kein neues Kapitel auf", erklärte er. Le Pen werde weiter in der ersten Reihe stehen.

Le Pen hatte am Vorabend angekündigt, in Berufung zu gehen. Sie forderte ein zügiges Verfahren und zeigte sich überzeugt, dass es einen Rechtsweg gebe, der es ihr ermögliche, 2027 doch noch anzutreten. "Ich lasse mich nicht einfach so ausschalten", sagte sie am Montagabend im Fernsehsender TF1.

Die Richterin hatte das sofort geltende Kandidaturverbot mit dem Risiko einer Wiederholungstat begründet. Es wäre zudem eine "erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung, wenn eine in erster Instanz verurteilte Person für die Präsidentschaftswahl kandidiert", sagte die Richterin. Nach Überzeugung des Gerichts hatten Le Pen und 23 weitere Angeklagte zwischen 2004 und 2016 systematisch die Gehälter von EU-Parlamentsassistenten veruntreut und dafür genutzt, die RN-Parteifinanzen zu sanieren.

In Umfragen zur Präsidentschaftswahl lag Le Pen bisher klar vorn. Im Fall eines Wahlsiegs will die Rechtspopulistin französisches Recht über EU-Recht stellen und die Einwanderungspolitik massiv verschärfen.

Nach aktuellem Stand bestehen für Le Pen nur geringe Chancen, 2027 anzutreten - etwa eine mildere Strafe in einem Berufungsverfahren. Mit einem Urteil in zweiter Instanz ist jedoch frühestens erst wenige Monate vor der Wahl zu rechnen.

(U.Beriyev--DTZ)

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