Deutsche Tageszeitung - Merz bekommt zweite Chance: Erneute Kanzlerwahl am Nachmittag im Bundestag

Merz bekommt zweite Chance: Erneute Kanzlerwahl am Nachmittag im Bundestag


Merz bekommt zweite Chance: Erneute Kanzlerwahl am Nachmittag im Bundestag
Merz bekommt zweite Chance: Erneute Kanzlerwahl am Nachmittag im Bundestag / Foto: © AFP

Zweite Chance für CDU-Chef Friedrich Merz bei der Wahl zum Kanzler: Am Dienstagnachmittag tritt der Bundestag erneut zusammen, um über Merz abzustimmen, wie Union und SPD mitteilten. Merz war im ersten Wahlgang am Vormittag gescheitert. Er hatte in geheimer Abstimmung nur 310 Stimmen bekommen - und damit sechs weniger als nötig. Es ist ein einmaliger Vorgang in der bundesdeutschen Geschichte, dass ein Kanzlerkandidat im ersten Wahlgang gescheitert ist.

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Nach dem Scheitern von Merz folgten stundenlange Beratungen der Fraktionen über einen zweiten Wahlgang noch am Dienstag. Dabei ging es auch um die juristische Prüfung dieser Möglichkeit. Nötig dafür ist eine Fristverkürzung. Grüne und Linke zeigten sich dazu bereit.

Das Votum solle ab 15.15 Uhr im Bundestag abgehalten werden, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) dann am Nachmittag im Bundestag. "Union und SPD werden Friedrich Merz für diesen zweiten Wahlgang vorschlagen", sagte Spahn. "Ganz Europa, vielleicht sogar die ganze Welt, schaut auf diesen zweiten Wahlgang." Spahn fügte hinzu: "Ich appelliere an alle, sich dieser besonderen Verantwortung bewusst zu sein."

SPD-Chef Lars Klingbeil sagte, er gehe davon aus, dass Merz im zweiten Wahlgang die erforderliche Mehrheit bekommen werde. Es gehe nun darum, "dass wir schnell dann auch den Bundeskanzler wählen", betonte Klingbeil. Er verwies auf eine "ernste Lage" auch mit Blick auf die internationale Situation.

Der CSU-Vorsitzende Markus Söder rief nach dem gescheiterten ersten Wahlgang von München aus zur Besonnenheit auf. "Es ist jetzt der falsche Zeitpunkt zu streiten und gar eine Schuldzuweisung zu machen", sagte er am Mittag. "Es geht jetzt nicht um den Einzelnen, es geht um uns alle." Wichtig sei, vernünftig und ruhig zu bleiben.

"Es ist keine Zeit für Machtspielchen Einzelner auf Kosten der Stabilität unseres Landes", warnte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) im Onlinedienst X. Alle Abgeordneten der geplanten schwarz-roten Koalition müssten sich jetzt ihrer "Verantwortung bewusst sein".

Auch die AfD hatte ihre Bereitschaft zu einem weiteren Wahlgang signalisiert - Gespräche von Union und SPD mit der vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuften Partei gab es anders als mit Grünen und Linken aber nicht.

Seine Partei werde "dem auch nicht im Wege stehen", sagte AfD-Parteichef Tino Chrupalla zu dem weiteren Wahlgang in der ARD. Dann werde sich zeigen, ob Merz es nach dem Scheitern im ersten Wahlgang gelinge, "seine Reihen zu schließen". Das Scheitern von Merz im ersten Durchgang sei jedenfalls "wirklich ein desaströser Beginn seiner Kanzlerschaft".

Linken-Ko-Chefin Ines Schwerdtner warf CDU-Chef Merz vor, sich nicht klar von der AfD abgegrenzt zu haben. "Es war von Anfang an ein Fehler von Merz, das Vertrauen der demokratischen Parteien zu verspielen und mit den Faschisten zu paktieren", erklärte sie. Dafür habe er nun die Rechnung bekommen. Merz hatte im Bundestagswahlkampf Ende Januar die Unterstützung der AfD für einen Bundestagsantrag in Kauf genommen, der auf eine Verschärfung der Migrationspolitik zielte.

Grünen-Chefin Franziska Brantner nannte Merz' Scheitern "bedauerlich". Der Vorgang "schwächt nicht nur die zukünftige Regierung, sondern auch unser Land und das Vertrauen in unsere Demokratie", schrieb sie im Online-Dienst X.

Die Grünen machten aber klar, dass sie nicht als Mehrheitsbeschaffer für Merz im zweiten Wahlgang fungieren wollten. Die schwarz-rote Koalition müsse die Mehrheit für die Kanzlerwahl selber organisieren, sagte Grünen-Ko-Fraktionschefin Katharina Dröge.

Auch im zweiten Wahlgang braucht Merz die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 der insgesamt 630 Abgeordneten im Bundestag. Kommt diese in einer 14-Tages-Frist nicht zustande, findet laut Grundgesetz "unverzüglich ein neuer Wahlgang" statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Entspricht das Abstimmungsergebnis der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags, muss der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Kandidat diese Schwelle nicht, hat der Bundespräsident zwei Möglichkeiten: Entweder er ernennt den Kandidaten oder er löst den Bundestag auf.

(B.Izyumov--DTZ)

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