Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung sieht Zurückweisungen durch deutsches und EU-Recht gedeckt

Bundesregierung sieht Zurückweisungen durch deutsches und EU-Recht gedeckt


Bundesregierung sieht Zurückweisungen durch deutsches und EU-Recht gedeckt
Bundesregierung sieht Zurückweisungen durch deutsches und EU-Recht gedeckt / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung sieht die verstärkten Kontrollen und auch Zurückweisungen von Geflüchteten an deutschen Grenzen durch nationales und europäisches Recht gedeckt. Regierungssprecher Stefan Kornelius verwies am Montag in Berlin auf Artikel 18 des deutschen Asylgesetzes, der solche Zurückweisungen zulasse. Dieser sei wiederum "eingebettet" in Artikel 72 der europäischen Verträge.

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Laut Artikel 18 kann Asylsuchenden die Einreise verweigert werden, wenn die Einreise aus einem sicheren Drittstaat erfolgt oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Gleiches gilt bei Menschen, die wegen schwerer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt wurden.

Der EU-Artikel 72 erlaubt es den Mitgliedsstaaten, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit von einigen EU-Regelungen abzuweichen. In der Rechtswissenschaft wird vielfach davon ausgegangen, dass eine Anwendung von Artikel 72 Voraussetzung für die Anwendung von Artikel 18 des Asylgesetzes sei. Unklar ist, ob Artikel 72 nur im Fall einer "nationalen Notlage" zur Anwendung kommen kann beziehungsweise welche Kriterien dafür vorliegen müssen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai die verstärkten Kontrollen und Zurückweisungen angeordnet. Kornelius bekräftigte, dabei handele es sich um Maßnahmen, die "vergleichbar sind" mit dem Vorgehen während der Fußball-Europameisterschaft 2024. Er sprach von "dosierten, aber durchaus verstetigten" Verschärfungen, die "mit Augenmaß" erhöht worden seien. Dies solle "vorübergehend" gelten. Zum Zeitraum dafür äußerte sich der Regierungssprecher allerdings nicht.

Auf die Frage nach dem Ausmaß von Zurückweisungen sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, es sei "für eine zahlenmäßige Bilanz noch zu früh". Davon ausgenommen sind laut der Weisung Dobrindts "vulnerable" Personen, wie unbegleitete Minderjährige, schwangere Frauen oder erkrankte Menschen. Bei der Umsetzung müsse es hier "einen Ermessensspielraum" für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten geben, sagte Kornelius.

Mit Blick auf Kritik an dem deutschen Vorgehen aus europäischen Nachbarstaaten verwies der Regierungssprecher auf "vertrauensvolle Gespräche", die zu dem Thema von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und von Dobrindt auf politischer Ebene geführt worden seien. Hinzu kommen laut Innenressort Absprachen mit den Polizeien und dem Zoll der Nachbarstaaten. Auch mit den jeweiligen Botschaften gebe es einen Austausch.

Ziel der Verschärfungen sei es, die sogenannte "illegale Migration" deutlich zu reduzieren, betonte Kornelius. Er verwies auf eine Überforderung der Kommunen und der Integrationssysteme in Deutschland.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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