Deutsche Tageszeitung - Justizministerin Hubig für Prüfung von AfD-Verbot - auch Parlamentsdebatte nötig

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Justizministerin Hubig für Prüfung von AfD-Verbot - auch Parlamentsdebatte nötig


Justizministerin Hubig für Prüfung von AfD-Verbot - auch Parlamentsdebatte nötig
Justizministerin Hubig für Prüfung von AfD-Verbot - auch Parlamentsdebatte nötig / Foto: © AFP

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für eine ernsthafte Prüfung eines Verbots der AfD ausgesprochen. Die Partei müsse als "mögliche Gefahr für unsere Demokratie sehr ernst" genommen werden, sagte sie der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Freitag und bezog sich damit auf die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz, die allerdings derzeit auf Eis liegt. "Dazu gehört unbedingt, ein Parteiverbot zu prüfen."

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Die Bundesregierung werde sich zu einem Verbotsverfahren beraten und eine gemeinsame Antwort finden, kündigte die Ministerin an. Dabei sieht sie auch das Parlament in der Pflicht: "Ich möchte auch betonen: Im Bundestag und im Bundesrat muss die Diskussion ebenfalls stattfinden. Denn der Antrag auf ein Verbotsverfahren kann nicht nur von der Bundesregierung gestellt werden, sondern eben auch von Bundestag oder Bundesrat."

Zwar sei ein Parteiverbot "das schärfste Schwert, das unsere Demokratie gegen ihre organisierten Feinde hat" und es dürfe "nicht voreilig" gezogen werden, sagte Hubig der "FAZ". Das heiße aber umgekehrt: "Wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann wäre es nur schwer vermittelbar, das Instrument nicht zu nutzen."

Zu dem unklaren Ausgang eines solches Verfahrens sagte sie, so etwas sei vorher nie sicher. "Bei Strafprozessen steht eine Verurteilung am Anfang auch nicht fest." Trotzdem verzichte der Rechtsstaat nicht auf Anklagen.

Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Grundlage dafür war ein mehr als 1000-seitiges Gutachten, das die Behörde über mehrere Jahre anfertigte. Die AfD wehrte sich juristisch dagegen, weshalb der Verfassungsschutz die Hochstufung zunächst auf Eis legte und die Partei bis auf Weiteres wieder als "Verdachtsfall" einstuft.

Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest. Das Gutachten fachte die Diskussion um ein Verbotsverfahren erneut an.

(P.Tomczyk--DTZ)

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