Deutsche Tageszeitung - BSW scheitert mit Verfassungsklagen zu Ausgestaltung von Bundeswahlgesetz

BSW scheitert mit Verfassungsklagen zu Ausgestaltung von Bundeswahlgesetz


BSW scheitert mit Verfassungsklagen zu Ausgestaltung von Bundeswahlgesetz
BSW scheitert mit Verfassungsklagen zu Ausgestaltung von Bundeswahlgesetz / Foto: © AFP/Archiv

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit zwei Verfassungsklagen gegen den Bundestag wegen der Ausgestaltung des Bundeswahlrechts gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf diese nach Angaben vom Dienstag als unzulässig. Das BSW beklagte demnach das Fehlen einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei knappem Unterschreiten der Fünfprozenthürde sowie Regeln zur Parteienreihenfolge auf Stimmzetteln. (Az. 2 BvE 6/25 und 2 BvE 9/25)

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"Die Antragstellerin hat die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit nicht hinreichend substantiiert begründet", erklärte das Verfassungsgericht. Das BSW war bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar mit 4,98 Prozent knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert und hatte den Parlamentseinzug verpasst.

Mit Blick auf die Forderung nach Einführung eines Rechtsbehelfs zum Zweck der Stimmenneuauszählung bei knappem Scheitern an der Sperrklausel habe das BSW ein Unterlassen des Gesetzgebers lediglich "behauptet", erklärte das Verfassungsgericht weiter. Es sei verfassungsrechtlich "nicht ersichtlich", woraus sich die entsprechende Handlungspflicht des Bundestags ergeben sollte.

Die Ausführungen des BSW zu den Regelungen der Parteieinreihenfolge auf den Bundestagsstimmzetteln gingen hingegen an der geltenden Rechtslage vorbei und seien "sachlich unzutreffend". Die Partei verlange letztlich lediglich eine Reihenfolge, "die sie besser stellt als die von ihr zum Vergleich herangezogenen Parteien". Die Argumentation der Klägerin, sie werde in ihrer Chancengleichheit verletzt, sei vor dem Hintergrund "unverständlich".

(A.Stefanowych--DTZ)

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