Deutsche Tageszeitung - Merz nach Berliner Urteil: Werden weiter Zurückweisungen vornehmen

Merz nach Berliner Urteil: Werden weiter Zurückweisungen vornehmen


Merz nach Berliner Urteil: Werden weiter Zurückweisungen vornehmen
Merz nach Berliner Urteil: Werden weiter Zurückweisungen vornehmen / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu Zurückweisungen an der deutschen Grenze hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) klargestellt, an der Praxis festhalten zu wollen. "Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können", sagte er am Dienstag beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. "Wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren."

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Merz sprach von einer "vorläufigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin", welche "die Spielräume hier möglicherweise noch einmal etwas einengt". Er fügte indes an: "Aber die Spielräume sind nach wie vor da." Grundsätzlich gehe es darum, die EU-Außengrenzen besser zu schützen. "Aber bis die Lage an den Außengrenzen mithilfe von neuen europäischen Regeln deutlich verbessert ist, werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrecht erhalten müssen."

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Montag im Eilverfahren drei Menschen aus Somalia Recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung ohne Dublin-Verfahren wehrten. Das Gericht erklärte ihre Zurückweisung nun für rechtswidrig. Die Eilentscheidungen gelten nur für die drei Somalier, das Gericht machte aber deutlich, dass es die Zurückweisungen bei Grenzkontrollen in solchen Fällen allgemein für rechtswidrig hält.

Auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Montag nach Bekanntwerden des Urteils bereits bekräftigt, trotzdem an den Zurückweisungen festzuhalten. Am Dienstag sagte er bei einer Pressekonferenz, er sei überzeugt, dass die Zurückweisungen "im Einklang mit dem Recht sind". Daher sei es so, "dass wir den Sachverhalt durchaus anders sehen", sagte Dobrindt mit Blick auf die Justizentscheidung.

Seiner Kenntnis nach sei außerdem ein Hauptsacheverfahren in dem Fall anhängig, fuhr Dobrindt fort. Dort werde dann eine Entscheidung angestrebt. "Wir werden daran arbeiten, dass wir eine ausreichende Begründung liefern", ergänzte der Innenminister.

(U.Beriyev--DTZ)

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