Deutsche Tageszeitung - Heilbronner Hafturteil wegen Anschlagsplanung auf Synagoge rechtskräftig

Heilbronner Hafturteil wegen Anschlagsplanung auf Synagoge rechtskräftig


Heilbronner Hafturteil wegen Anschlagsplanung auf Synagoge rechtskräftig
Heilbronner Hafturteil wegen Anschlagsplanung auf Synagoge rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Ein Hafturteil gegen zwei junge Männer wegen der Planung eines islamistischen Anschlags auf eine Synagoge ist rechtskräftig. Der zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Haupttäter nahm seine Revision zurück, wie das Landgericht im baden-württembergischen Heilbronn am Mittwoch mitteilte. Dem Urteil vom Januar zufolge hatten die beiden Männer geplant, einen Anschlag auf eine Synagoge in Heidelberg oder Frankfurt am Main zu verüben.

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Dabei habe mindestens ein Mensch getötet werden sollen. Danach hatten die beiden vor, sich von der Polizei erschießen zu lassen. Sie gestanden die Pläne während der Verhandlung. Laut Gericht hatten sie sich einen Dolch liefern lassen, ein Reiseticket gekauft und sich über die Verbreitung eines Bekennervideos abgestimmt.

Beide waren demnach entschlossen, möglichst viele Menschen zu töten. 2023 und 2024 hätten sie sich sich im Internet radikalisiert. Der Hauptangeklagte reiste außerdem im April 2024 in die Türkei, um sich in Syrien einer islamistischen Rebellengruppe anzuschließen. Es kam aber nicht zur Weiterreise, stattdessen kehrte er nach Deutschland zurück. Anfang Mai 2024 wurde er festgenommen.

Der Prozess gegen die beiden Angeklagten begann im November. Der 25-Jährige wurde wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verabredung zum Mord aus Heimtücke zu sechs Jahren Haft verurteilt, sein zur Tatzeit 18 Jahre alter Komplize zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendhaft. Einen wegen Beihilfe angeklagten dritten Mann sprach das Gericht frei, weil seine Beteiligung nicht nachgewiesen werden konnte.

Nur der Hauptangeklagte legte Revision gegen das Urteil ein, die anderen beiden nicht. Mit der Rücknahme der Revision wurde das Urteil nun rechtskräftig.

Der 25-Jährige wurde außerdem im Februar wegen einer weiteren Tat verurteilt, die mit der Anschlagsplanung zusammenhing. Dabei ging es um einen Vorfall aus dem Mai 2024, als seine Wohnung durchsucht wurde. Das Landgericht stellte fest, dass der 25-Jährige damals ein Messer auf einen Polizisten geworfen hatte. Er verfehlte den Beamten aber, dieser wurde nicht verletzt.

Wegen des Messerwurfs wurde der Angeklagte des versuchten Totschlags schuldig gesprochen, das Gericht verhängte eine Haftstrafe von fünf Jahren. Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil der Mann dagegen Revision einlegte. Erst wenn beide Urteile rechtskräftig sind, kann aus den beiden Strafen eine Gesamtstrafe gebildet werden. Dann wird klar, wie lange er ins Gefängnis muss.

(M.Dorokhin--DTZ)

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