Deutsche Tageszeitung - Vornamensliste von Tatverdächtigen: Berliner Verfassungsgericht gibt AfD recht

Vornamensliste von Tatverdächtigen: Berliner Verfassungsgericht gibt AfD recht


Vornamensliste von Tatverdächtigen: Berliner Verfassungsgericht gibt AfD recht
Vornamensliste von Tatverdächtigen: Berliner Verfassungsgericht gibt AfD recht / Foto: © AFP/Archiv

Der Berliner Senat muss neu über die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der AfD zu den 20 häufigsten Vornamen deutscher Verdächtiger im Fall von Straftaten mit Messern entscheiden. Das entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof nach Angaben vom Mittwoch mit knapper Mehrheit von fünf zu vier Richterstimmen in einem von einem AfD-Abgeordneten im Abgeordnetenhaus angestrengten Organstreitverfahren. Die mit Risiko von Identifizierungen begründete Ablehnung der Beantwortung durch den Senat überzeuge nicht. (Az.VerfGH 67/24)

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Allgemein beschränke das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten zwar auch das parlamentarische Auskunftsrecht, betonte das Verfassungsgericht des Landes Berlin. Im vorliegenden Streitfall erscheine die "Annahme eines relevanten Identifizierungsrisikos für konkrete Einzelpersonen" aber nicht plausibel. Der Senat habe seine Antwortverweigerung daher nicht tragfähig begründet und so das in der Verfassung fixierte Fragerecht des Abgeordneten verletzt. Er müsse neu über die Beantwortung der AfD-Anfrage entscheiden.

Der bereits am 13. Mai ergangene Beschluss fiel demnach allerdings knapp aus. Vier der neun Richterinnen und Richter verfassten ein Sondervotum, in dem sie zu einer ganz anderen Einschätzung kamen. Demnach würde die Nennung der Vornamensliste die Menschenwürde verletzen und diskriminierend sein. Eine Beantwortung der Anfrage sei dem Senat "verfassungsrechtlich verboten".

Das Verfassungsgericht wies außerdem darauf hin, dass es sich aus formalen juristischen Gründen entsprechend der ständigen Rechtsprechung allein auf die von den Beteiligten vor Beginn des Verfahrens eingereichten Argumente gestützt habe. Erst während der Verhandlung wies der Senat demnach auch auf Erwägungen hin, die Anfrage aus Sorge vor einer "pauschalen Abwertung von deutschen Staatsangehörigen mit vermeintlichem Migrationshintergrund" nicht zu beantworten. Diese spielten bei der Entscheidung daher aber keine Rolle.

Konkret ging es im dem Verfahren laut Gericht um eine schriftliche Anfrage eines AfD-Abgeordneten. Dieser begehrte Auskunft über alle 2023 in der Hauptstadt polizeilich erfassten Straftaten, bei denen Messer als Tatmittel eine Rolle spielten. Unter anderem forderte er eine Liste der 20 häufigsten Vornamen von Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Der Senat beantwortete die Anfrage des Parlamentariers demnach weitgehend, verweigerte aber die Liste mit den häufigsten Vornamen.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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