Deutsche Tageszeitung - Keine Ausnahme von der Helmpflicht für Motorradfahrer aus religiösen Gründen

Keine Ausnahme von der Helmpflicht für Motorradfahrer aus religiösen Gründen


Keine Ausnahme von der Helmpflicht für Motorradfahrer aus religiösen Gründen
Keine Ausnahme von der Helmpflicht für Motorradfahrer aus religiösen Gründen / Foto: ©

Von der Helmpflicht für Motorradfahrer gibt es auch aus religiösen Gründen grundsätzlich keine Ausnahme. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag im Fall eines Turban tragenden Anhängers der Sikh-Religion, dass er deshalb nicht von dieser Pflicht befreit werden könne. Die Helmpflicht solle nämlich nicht nur den Fahrer, sondern auch andere schützen. (Az. BVerwG 24.17)

Textgröße ändern:

Der Mann hatte im Jahr 2013 bei der Stadt Konstanz eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Er gab an, dass ihn die Helmpflicht in seiner Religionsfreiheit verletze. Als gläubiger Sikh sei er verpflichtet, einen Turban zu tragen.

Das Bundesverwaltungsgericht lehnte eine Ausnahmegenehmigung ab. Diese Einschränkung seiner Religionsfreiheit müsse der Mann hinnehmen, weil sie den Rechten anderer diene, erklärten die Verwaltungsrichter. So könnten zum Beispiel andere Menschen beim Unfalltod oder bei schweren Verletzungen eines nicht mit einem Helm geschützten Motorradfahrers traumatisiert werden. Ein Motorradfahrer, der sich mit einem Helm schützt, könne zudem nach einem Unfall auch eher anderen helfen.

Ein Anspruch auf eine Befreiung von der Helmpflicht könne höchstens bestehen, wenn dem Betroffenen der Verzicht auf das Motorradfahren nicht zugemutet werden könne, stellten die Verwaltungsrichter klar. Dafür gab es nach ihrer Ansicht im konkreten Fall aber keine Anhaltspunkte: Der Kläger besitzt demnach auch einen Pkw-Führerschein und einen Lieferwagen.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Fünf von der Hamas freigelassene Thailänder in Bangkok eingetroffen

Anderthalb Wochen nach ihrer Freilassung aus der Geiselhaft im Gazastreifen sind fünf Thailänder in ihr Heimatland zurückgekehrt. Am Suvarnabhumi-Flughafen der Hauptstadt Bangkok kam es am Sonntagmorgen bei ihrer Ankunft zu bewegenden Szenen. Die fünf Landarbeiter umarmten ihre Angehörigen und brachen in Freudentränen aus.

Erster Durchgang der Präsidentschaftswahl in Ecuador

In Ecuador sind die Wähler am Sonntag aufgefordert, einen Präsidenten zu wählen. Ab 07.00 Uhr Ortszeit (13.00 Uhr MEZ) können 13,7 Millionen Wahlberechtigte zwischen 18 und 65 Jahren ihre Stimme abgeben. Als aussichtsreichste Kandidaten gelten der rechtsgerichtete Amtsinhaber Daniel Noboa und seine linke Rivalin Luisa González, die dem im Exil lebenden früheren Präsidenten Rafael Correa nahesteht. Überschattet wird die Wahl von der nach wie vor grassierenden Drogenkriminalität.

Parlamentswahl in Kosovo entscheidet über Kurs von Regierungschef Kurti

Im Kosovo finden am Sonntag Parlamentswahlen statt, die vor allem als Votum über den anti-serbischen Kurs von Regierungschef Albin Kurti angesehen werden. Dessen Vetevendosje-Partei hatte die letzte Wahl 2021 klar gewonnen, seitdem fährt Kurti einen strikten Kurs gegen die serbische Minderheit in dem südeuropäischen Land. Jahrelang hatte die Partei der serbischen Minderheit Wahlen boykottiert, diesmal nimmt sie an dem Urnengang teil.

FDP läutet mit Sonderparteitag Schlussphase des Wahlkampfs ein

Mit einem Sonderparteitag in Potsdam läutet die FDP am Sonntag (11.00 Uhr) die Schlussphase ihres Bundestags-Wahlkampfs ein. Auf dem nur rund vierstündigen Programm stehen unter anderem Reden von Parteichef und Spitzenkandidat Christian Lindner, Vizechef Wolfgang Kubicki und Generalsekretär Marco Buschmann. Zudem soll ein sogenannter Wahlaufruf beschlossen werden, der Kernpunkte des Wahlprogramms enthält.

Textgröße ändern: